Cum-Ex und Cum-Cum sind zwei verschiedene Methoden, bei denen Steuern nicht korrekt gezahlt wurden. Zusammen entstand ein Schaden von etwa 40 Milliarden Euro in Deutschland. Dieser Guide erklärt Schritt für Schritt, wie das funktioniert hat – ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen.
Eine Aktie ist ein Anteil an einer Firma. Wenn Sie eine Siemens-Aktie besitzen, gehört Ihnen ein winziger Teil von Siemens.
Beispiel: Siemens hat 1 Milliarde Aktien ausgegeben. Wenn Sie 100 Aktien besitzen, gehören Ihnen 0,00001% der Firma.
Wenn eine Firma Gewinn macht, gibt sie oft einen Teil davon an die Aktionäre weiter. Das nennt man Dividende.
Beispiel: Siemens macht 6 Milliarden Euro Gewinn. Sie beschließen, 2 Milliarden an die Aktionäre zu verteilen. Bei 1 Milliarde Aktien bedeutet das: 2 Euro pro Aktie.
Wenn Sie 100 Siemens-Aktien besitzen, bekommen Sie 200 Euro Dividende ausgezahlt.
Auf Dividenden müssen Sie Steuern zahlen. In Deutschland sind das 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – zusammen etwa 26,375%.
Was passiert konkret:
Bestimmte Institutionen zahlen in Deutschland keine Kapitalertragsteuer:
Diese bekommen die abgezogene Steuer vom Finanzamt erstattet. Das ist völlig legal und soll so sein.
Ausländische Investoren zahlen oft auch keine deutsche Kapitalertragsteuer – aber: Sie haben normalerweise KEINEN Anspruch auf Erstattung. Die Steuer wird einfach nicht einbehalten.
Stellen Sie sich vor:
Sie organisieren eine Geburtstagsfeier. Wer einen Kuchen mitbringt, bekommt einen 10-Euro-Gutschein als Dankeschön.
Vier Freunde bringen vier verschiedene Kuchen mit. Sie geben vier Gutscheine aus. Alles ist fair.
Die vier Freunde haben heimlich abgesprochen: Sie haben nur EINEN Kuchen, den sie sich ganz schnell hin- und herschieben.
So läuft es ab:
Sie sind verwirrt: "Ich habe vier Leute mit Kuchen gesehen – also vier Kuchen!"
Sie geben vier Gutscheine aus. Die vier teilen sich die 40 Euro. Jeder bekommt 10 Euro, obwohl nur ein Kuchen da war.
Zunächst müssen Sie verstehen: Aktiengeschäfte brauchen Zeit
Wenn Sie heute eine Aktie kaufen, gehört sie Ihnen nicht sofort. Es dauert 2-3 Werktage, bis die Aktie wirklich in Ihrem Depot ist. Diese Phase nennt man "Settlement" (Abwicklung).
Beteiligte:
Bank A verkauft 100.000 Siemens-Aktien an Bank B für 5 Millionen Euro.
Aber Achtung: Bank A besitzt diese Aktien noch gar nicht! Das nennt man "Leerverkauf" (Short Sale). Bank A verspricht nur, die Aktien in 2 Tagen zu liefern.
Was ist ein Leerverkauf?
Stellen Sie sich vor: Sie versprechen Ihrem Nachbarn, ihm morgen ein Buch zu verkaufen – obwohl Sie das Buch noch gar nicht haben. Sie planen, es heute Abend günstig zu kaufen und morgen teurer zu verkaufen. Das ist ein Leerverkauf.
Die Aktien sind noch "in der Schwebe". Bank A hat sie noch nicht geliefert, Bank B hat sie noch nicht wirklich erhalten.
In den Computersystemen passiert jetzt etwas Merkwürdiges:
Beide Banken bereiten Steuerbescheinigungen vor.
Siemens zahlt Dividende: 2 Euro pro Aktie.
Bei 100.000 Aktien: 200.000 Euro Dividende
Davon Steuer (26,375%): 52.750 Euro
Die zentrale Frage: Wer bekommt die Dividende?
Normalerweise: Der Besitzer der Aktie am Dividendentag. Aber wer ist das?
Was tatsächlich passiert:
Die Dividende wird an Bank B ausgezahlt (147.250 Euro nach Steuer). Aber die Steuerbescheinigung wird doppelt erstellt – einmal für Bank A, einmal für Bank B.
Jetzt muss Bank A die Aktien wirklich liefern (die sie am Montag leerverkauft hat).
Bank A kauft jetzt erst die 100.000 Siemens-Aktien am Markt und liefert sie an Bank B.
Warum jetzt? Weil die Aktien nach der Dividende billiger sind (etwa 2 Euro pro Aktie billiger). Bank A spart Geld.
Bank A reicht beim Finanzamt eine Steuerbescheinigung ein:
"Wir hatten am 15. Mai 100.000 Siemens-Aktien. Bitte erstatten Sie uns 52.750 Euro Kapitalertragsteuer."
Bank B reicht ebenfalls eine Steuerbescheinigung ein:
"Wir hatten am 15. Mai 100.000 Siemens-Aktien. Bitte erstatten Sie uns 52.750 Euro Kapitalertragsteuer."
Einnahmen:
Ausgaben:
Gewinn:
52.750 Euro
Bank A und Bank B teilen sich diesen Gewinn – abzüglich der Transaktionskosten und Gebühren an die Organisatoren.
Mehrere Gründe:
1. Fehlende Systemvernetzung
Die Depotbanken, die Clearingstellen (die die Aktiengeschäfte abwickeln) und die Finanzämter hatten keine gemeinsame Datenbank. Jeder arbeitete mit seinen eigenen Daten.
2. Vertrauen in Steuerbescheinigungen
Wenn eine Bank eine Steuerbescheinigung einreicht, wurde diese normalerweise nicht überprüft. Man vertraute darauf, dass Banken korrekt arbeiten.
3. Komplexität und Geschwindigkeit
Täglich werden Millionen von Aktiengeschäften abgewickelt. Die Geschäfte liefen so schnell ab, dass eine manuelle Prüfung unmöglich war.
4. Grenzüberschreitende Geschäfte
Oft waren ausländische Banken beteiligt. Deutsche Behörden hatten keinen Zugriff auf deren Systeme.
Die Grundsituation:
Ein Parkplatz kostet 10 Euro am Tag. Es gibt eine Regel:
Ein französischer Tourist parkt sein Auto für einen Tag. Er zahlt 10 Euro. Er bekommt nichts zurück. Der Parkplatzbetreiber (= der Staat) behält die 10 Euro.
Der Tourist hat einen deutschen Freund. Sie machen einen Deal:
Der Tourist fährt auf den Parkplatz. Sein Auto steht dort.
Der Tourist "verleiht" kurz vor der Kontrolle sein Auto an seinen deutschen Freund. Sie tauschen die Schlüssel.
Der Kontrolleur kommt. Der deutsche Freund zeigt seinen Ausweis: "Das ist mein Auto!"
Er zahlt die 10 Euro Parkgebühr.
Der deutsche Freund bekommt seine 10 Euro vom Parkplatzbetreiber zurückerstattet (weil er Deutscher ist).
Er gibt das Auto zurück an den Touristen. Sie teilen sich die 10 Euro.
Jeder bekommt 5 Euro.
Das Ergebnis:
Beteiligte:
Der luxemburgische Fonds besitzt 500.000 BMW-Aktien im Wert von 40 Millionen Euro.
BMW wird bald Dividende zahlen: 3 Euro pro Aktie = 1,5 Millionen Euro gesamt.
Das Problem für den Fonds:
Als ausländischer Investor würde normalerweise KEINE Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Das ist in Ordnung. Aber der Fonds will trotzdem von der Steuererstattung profitieren, die nur deutschen Banken zusteht.
Der Fonds "verleiht" seine 500.000 Aktien an die deutsche Bank.
Rechtlich: Das ist ein "Wertpapier-Darlehen" (Securities Lending).
Was bedeutet "Aktien verleihen"?
Das ist wie ein Auto ausleihen. Der Eigentümer gibt die Aktien für kurze Zeit ab. Der Leihnehmer verspricht, später exakt die gleichen Aktien zurückzugeben.
Warum macht man das normalerweise? Um Leerverkäufe zu ermöglichen. Jemand will Aktien verkaufen, die er nicht hat – also leiht er sie sich aus.
Die Gebühr:
Die deutsche Bank zahlt dem Fonds eine kleine Leihgebühr – zum Beispiel 0,1% des Aktienwerts = 40.000 Euro.
Offiziell gehören die Aktien jetzt: Der deutschen Bank (als Leihnehmer)
BMW zahlt Dividende:
Die deutsche Bank bekommt die Dividende. Aber laut Leihvertrag muss sie die komplette Dividende (1,5 Mio. brutto) an den Fonds weiterleiten – das nennt man "Kompensationszahlung".
Die deutsche Bank gibt die 500.000 Aktien zurück an den Fonds.
Die deutsche Bank reicht beim Finanzamt ein:
"Wir hatten am Dividendentag 500.000 BMW-Aktien. Bitte erstatten Sie uns die 395.625 Euro Kapitalertragsteuer."
Das Finanzamt prüft: "Stimmt, die Bank hatte die Aktien am Stichtag." → Erstattung wird ausgezahlt.
Die Bank hat erhalten:
Die Bank muss zahlen:
Jetzt wird geteilt:
Der ausländische Fonds hätte niemals Anspruch auf deutsche Steuererstattung gehabt. Aber durch das kurzzeitige "Parken" der Aktien bei einer deutschen Bank konnte er trotzdem von der Erstattung profitieren.
Der deutsche Staat hat 395.625 Euro erstattet, die er nie hätte erstatten dürfen.
Der entscheidende Unterschied zu Cum-Ex:
| Aspekt | Cum-Ex | Cum-Cum |
|---|---|---|
| Was passiert? | Doppelte Erstattung derselben Steuer | Erstattung an jemanden, der keinen Anspruch hat |
| Wie sichtbar? | Sehr auffällig: Zweimal wird derselbe Betrag erstattet | Schwer erkennbar: Nur einmal Erstattung, sieht erstmal normal aus |
| Rechtlich | Klar als Betrug verurteilt (BGH 2020) | Grauzone – 2016 wurde es durch BMF-Schreiben teilweise legalisiert |
| Umfang | ~10 Mrd. Euro in Deutschland | ~28,5 Mrd. Euro in Deutschland |
| Verfolgung | Aktive Ermittlungen, Verurteilungen | Kaum Verfolgung, nur 200 Mio. zurückgefordert |
Cum-Ex: Etwa 10 Milliarden Euro Schaden (2005-2011)
Cum-Cum: Etwa 28,5 Milliarden Euro Schaden (bis heute)
Gesamt: 38,5 - 40 Milliarden Euro
Europa gesamt: Etwa 55-60 Milliarden Euro
Weltweit: Schätzungen bis zu 150 Milliarden Euro
Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Spanien
1. Die Entwickler der Systeme
Steuerberater und Anwälte haben die Konstruktionen entwickelt. Die bekannteste Figur: Hanno Berger, ehemaliger Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums.
Seine Rolle: Erfand die Cum-Ex-Strategie, beriet Banken, verdiente etwa 300 Millionen Euro an Provisionen.
Status: 2024 zu 8 Jahren Haft verurteilt.
2. Die ausführenden Banken
Dutzende Banken weltweit haben mitgemacht:
3. Die Trader und Broker
Sie haben die Geschäfte technisch durchgeführt – die Aktien zum richtigen Zeitpunkt gekauft, verkauft, verliehen.
4. Die Anwaltskanzleien
Große internationale Kanzleien wie Freshfields haben Rechtsgutachten erstellt, die die Geschäfte als "legal" einstuften. 2020 wurde ein Freshfields-Anwalt als Beihilfe zum Steuerbetrug verurteilt.
5. Die Wirtschaftsprüfer
Sie hätten die Geschäfte in den Bilanzen erkennen und hinterfragen müssen. Viele haben weggeschaut oder die Brisanz nicht erkannt.
Das Bundesfinanzministerium erhält erste Hinweise auf Cum-Ex-Geschäfte.
Interne Warnungen werden konkreter. Es passiert nichts.
Die Finanzkrise lenkt die Aufmerksamkeit weg.
Gesetzesänderung: Cum-Ex in der ursprünglichen Form wird unmöglich gemacht.
Anne Brorhilker (Oberstaatsanwältin in Köln) beginnt mit systematischen Ermittlungen.
Journalisten (Correctiv, ZEIT, andere) veröffentlichen umfangreiche Recherchen. Das Thema kommt in die breite Öffentlichkeit.
Bundesgerichtshof urteilt: Cum-Ex ist Steuerbetrug, keine legale Steuervermeidung.
Erste Verurteilungen. Hanno Berger wird zu 8 Jahren Haft verurteilt. Mehrere Banker werden verurteilt.
Anne Brorhilker kündigt aus Frustration. Sie kritisiert fehlende politische Unterstützung und zu wenig Personal für die Ermittlungen.
Bei Cum-Ex:
Bei Cum-Cum:
Gesetzliche Änderungen:
Was Cum-Ex in der alten Form verhindert:
Die Lücke, durch die mehrere Parteien für dieselben Aktien Steuerbescheinigungen bekommen konnten, wurde geschlossen.
Was bleibt offen:
Cum-Ex basierte darauf, dass durch geschickte Timing-Tricks rund um den Dividendentag mehrere Parteien Steuerbescheinigungen für dieselben Aktien erhielten. Das Finanzamt erstattete die Steuer mehrfach – obwohl sie nur einmal bezahlt wurde.
Cum-Cum basierte darauf, dass ausländische Investoren (die keinen Erstattungsanspruch haben) ihre Aktien kurz vor dem Dividendentag an deutsche Banken "verliehen". Die Banken holten sich die Steuererstattung und teilten den Gewinn mit den ausländischen Investoren.
Gemeinsam verursachten beide Methoden einen Schaden von etwa 40 Milliarden Euro allein in Deutschland.
Die Aufarbeitung läuft schleppend. Viele Verantwortliche wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Nur ein Bruchteil des Geldes wurde zurückgeholt. Die Ermittlungen werden durch fehlende Ressourcen, politischen Unwille und ablaufende Fristen behindert.
Quellen für weitere Informationen:
Dieser Text wurde am 2. Februar 2026 erstellt und basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen und Gerichtsurteilen.