Rechtliche Absicherung & Vermögensschutz

Testament & Vorsorgevollmacht

Der vollständige Guide für Ihre rechtliche und finanzielle Absicherung – professionell, verständlich, praxisnah

Warum Testament & Vorsorgevollmacht?

Ein Testament regelt Ihr Erbe NACH dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer ZU LEBZEITEN für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können. Beide Dokumente sind essenziell für eine vollständige rechtliche Absicherung – und können teure Rechtsstreitigkeiten in der Familie verhindern.

Testament

Bestimmt, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – das heißt, der Staat entscheidet für Sie.

  • Wirksam nach dem Tod
  • Regelt Vermögensverteilung
  • Vermeidet Familienstreit

Vorsorgevollmacht

Ermöglicht einer Vertrauensperson, ZU LEBZEITEN für Sie zu entscheiden, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig werden.

  • Gilt zu Lebzeiten
  • Regelt Gesundheit & Finanzen
  • Verhindert Betreuungsgericht

Patientenverfügung

Ergänzt die Vorsorgevollmacht. Legt fest, WELCHE medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – z.B. lebensverlängernde Behandlungen.

  • Medizinische Wünsche
  • Entlastung für Angehörige
  • Selbstbestimmung wahren
Merkmal Testament Vorsorgevollmacht
Zeitpunkt Nach dem Tod Zu Lebzeiten (bei Handlungsunfähigkeit)
Zweck Vermögensverteilung regeln Entscheidungsbefugnis übertragen
Form Handschriftlich oder notariell Schriftlich (notariell bei Immobilien)
Kosten Notar (100k€) ~415 € (inkl. Hinterlegung) ~200-400 €
Ohne Regelung? Gesetzliche Erbfolge tritt ein Betreuungsgericht bestimmt Betreuer

Testament: Ihr letzter Wille rechtssicher festhalten

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge!

In Deutschland sterben rund zwei Drittel aller Menschen ohne Testament. Das bedeutet: Der Staat entscheidet, wer erbt – nicht Sie. Lebensgefährten erben NICHTS, Stiefkinder werden ausgeschlossen, und es kann zu jahrelangen Streitigkeiten kommen.

Die wichtigsten Formfehler vermeiden

  • Komplett handschriftlich Das gesamte Testament muss eigenhändig mit der Hand geschrieben sein. Computerausdrucke, auch nur Teile, machen das Testament ungültig.
  • Unterschrift + Datum + Ort Unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Nachnamen. Datum und Ort sind besonders wichtig, wenn mehrere Versionen existieren.
  • Klare Formulierung Schreiben Sie präzise, wer ERBE ist. "Peter bekommt mein Haus" ist unklar. Besser: "Ich setze meinen Sohn Peter Müller als Alleinerben ein."
  • Ersatzerben benennen Wichtig! Wenn Ihr benannter Erbe vor Ihnen stirbt und kein Ersatzerbe festgelegt ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Häufige inhaltliche Fehler

  • Pflichtteil einfach streichen Der Pflichtteil (50% des gesetzlichen Erbteils) kann NICHT einfach entzogen werden. Das geht nur bei Mordversuch, schweren Straftaten oder böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht.
  • Mehrere Versionen aufbewahren Alte Testamente unbedingt vernichten! Wenn mehrere gültige Versionen existieren, ist unklar, welcher zu folgen ist.
  • Nur Gegenstände auflisten Klären Sie, wer ERBE ist (= wird Teil der Erbengemeinschaft) und wer nur Vermächtnisnehmer (= bekommt nur einen bestimmten Gegenstand).

Gesetzliche Erbfolge: Was passiert OHNE Testament?

1

Mit Ehepartner + Kinder

Ehepartner: 50%
Kinder: 50% (gleichmäßig aufgeteilt)
(bei Zugewinngemeinschaft)

2

Mit Ehepartner, keine Kinder

Ehepartner: 75%
Eltern/Geschwister: 25%
(bei Zugewinngemeinschaft)

3

Nur Kinder, kein Ehepartner

Kinder: 100% (gleichmäßig aufgeteilt)

4

Keine Erben vorhanden

Staat: Erbt alles
Das Vermögen fällt an das Bundesland, in dem Sie zuletzt gewohnt haben.

Pro-Tipp: Notarielles Testament

Ein notarielles Testament erspart den Erben oft den Erbschein, der etwa doppelt so teuer ist wie das Testament selbst. Plus: Sie erhalten fachkundige Beratung, rechtssichere Formulierung, und das Testament wird garantiert gefunden und beim Amtsgericht hinterlegt.

Der Erbschein: Warum er teuer wird

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das nachweist, wer Erbe ist und wie hoch das geerbte Vermögen ist. Den Erbschein brauchen Sie, um auf Bankkonten zuzugreifen, Immobilien im Grundbuch umzuschreiben oder Verträge aufzulösen.

Wichtig: Sobald Sie einen Erbschein beantragen, können Sie die Erbschaft nicht mehr ausschlagen – auch Schulden des Verstorbenen werden dann auf Sie übertragen!

Die Kosten für einen Erbschein: Bei 100.000€ Nachlass zahlen Sie ca. 546€. Bei 500.000€ sind es bereits ca. 1.870€. Mit einem notariellen Testament (ca. 415€ bei 100k€) sparen Sie sich diese Kosten komplett!

Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet für Sie?

Mythos: "Meine Familie entscheidet automatisch für mich"

FALSCH! Viele glauben, dass Ehepartner oder Kinder im Notfall automatisch für sie entscheiden können. Das stimmt nicht. Angehörige können dies nur mit einer ausdrücklichen Vollmacht. Ohne Vollmacht bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer – der kann auch ein Fremder sein!

Neu seit 2023: Notvertretungsrecht für Ehepartner

Seit 2023 gibt es ein befristetes Notvertretungsrecht für Ehepartner – aber nur für Gesundheitsfragen und nur für maximal 6 Monate. Für Finanzen, Behörden oder längere Zeiträume brauchen Sie weiterhin eine Vorsorgevollmacht!

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Gesundheit & Pflege

  • Ärztliche Behandlungen & Operationen
  • Auswahl des Pflegeheims
  • Medizinische Unterlagen einsehen
  • Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen

Finanzen & Vermögen

  • Bankgeschäfte & Kontoverfügungen
  • Immobilienverwaltung
  • Verträge abschließen/kündigen
  • Steuererklärungen einreichen

Behörden & Ämter

  • Behördengänge & Anträge
  • Post öffnen & bearbeiten
  • Versicherungsangelegenheiten
  • Rentenbescheide & Sozialleistungen

Wohnung & Verträge

  • Mietverträge abschließen/kündigen
  • Wohnungsauflösung
  • Umzugsorganisation
  • Versorgungsverträge (Strom, Gas, etc.)

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht richtig?

1

Formwahl treffen

OHNE Notar (kostenlos): Reicht für alle Bereiche außer Immobilien. Empfohlen: Alle 1-2 Jahre neu unterschreiben, damit die Vollmacht als aktuell gilt.

MIT Notar (kostenpflichtig): Zwingend erforderlich bei Immobilien, Unternehmen oder Grundbucheinträgen. Kosten richten sich nach Vermögen.

2

Bevollmächtigte Person wählen

Absolutes Vertrauen ist Pflicht! Der/die Bevollmächtigte hat weitreichende Befugnisse und wird NICHT kontrolliert (anders als beim gesetzlichen Betreuer). Wählen Sie jemanden, der:
• Zuverlässig und vertrauenswürdig ist
• In der Lage ist, finanzielle/medizinische Entscheidungen zu treffen
• Im Notfall erreichbar ist
• Ihre Werte und Wünsche kennt

3

Bereiche klar definieren

Legen Sie genau fest, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll:
• Gesundheit & Pflege
• Finanzen & Vermögen
• Behörden & Ämter
• Wohnung & Verträge

Sie können auch Einschränkungen festlegen, z.B. "Nicht befugt zur Schenkung über 10.000€"

4

Missbrauchsschutz einbauen

Schutzmechanismen gegen Missbrauch:
• Mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben bevollmächtigen
• Untersagung bestimmter Rechtsgeschäfte (z.B. Immobilienverkauf)
• Festlegen, dass große Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können
• Kontrollperson benennen, die Rechenschaft einfordern kann

5

Registrierung & Aufbewahrung

Zentrales Vorsorgeregister: Registrieren Sie Ihre Vollmacht bei der Bundesnotarkammer. Kleine Gebühr, aber im Notfall wird Ihre Vollmacht sofort gefunden!

Aufbewahrung: Original beim Bevollmächtigten, Kopie bei Ihnen und ggf. bei Hausarzt/Bank hinterlegen.

Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung

Der perfekte Dreiklang der Vorsorge

Vorsorgevollmacht

WER entscheidet für Sie?

Patientenverfügung

WAS soll entschieden werden?

Testament

NACH dem Tod: Wer erbt?

Kostenlose Muster nutzen

Sie können Vorsorgevollmachten kostenlos selbst erstellen. Gute Quellen:

  • Bundesjustizministerium (kostenlos als PDF)
  • Verbraucherzentralen (Online-Tool)
  • Versicherungen wie Allianz, Generali

Kosten-Übersicht: Was kostet Ihre rechtliche Absicherung?

Gesetzlich einheitlich geregelt

Die Notarkosten sind im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) bundesweit einheitlich festgelegt. Jeder Notar in Deutschland muss die gleichen Gebühren erheben – Verhandlungen sind nicht möglich. Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung.

Notarielles Testament: Kostenbeispiele

Einzeltestament

Für eine einzelne Person

Vermögen: 50.000 € 165 €
Vermögen: 100.000 € 273 €
Vermögen: 200.000 € 435 €
Vermögen: 300.000 € 535 €
Vermögen: 500.000 € 935 €

Gebühren ohne MwSt. und Auslagen

Gemeinschaftliches Testament

Für Ehepaare / Lebenspartner

Vermögen: 50.000 € 330 €
Vermögen: 100.000 € 546 €
Vermögen: 200.000 € 870 €
Vermögen: 300.000 € 1.070 €
Vermögen: 500.000 € 1.870 €

Doppelte Gebühr (2x Einzeltestament)

Zusatzkosten (oft vergessen!)

Hinterlegung beim Amtsgericht 75 €
Registrierung Testamentsregister 15-18 €
Mehrwertsteuer (19% auf Notargebühr) variabel
Auslagen (Porto, Kopien, etc.) ~10-30 €

Gesamtkosten-Beispiel

100.000 € Vermögen

Einzeltestament, notariell

Notargebühr 273 €
MwSt. 19% 52 €
Hinterlegung 75 €
Registrierung 15 €
Gesamtkosten: 415 €

100.000 € Vermögen

Gemeinschaftliches Testament

Notargebühr (doppelt) 546 €
MwSt. 19% 104 €
Hinterlegung 75 €
Registrierung 15 €
Gesamtkosten: 740 €

Vorsorgevollmacht: Kosten

Ohne Notar

Eigenhändige Vollmacht

0 €

Komplett kostenlos!

  • Nur eigene Unterschrift nötig
  • Empfehlung: Alle 1-2 Jahre neu unterschreiben
  • Ausreichend für alle Bereiche außer Immobilien

Mit Notar

Notarielle Vollmacht

Vermögen: 100.000 € ~250 €
Vermögen: 200.000 € ~350 €
Vermögen: 500.000 € ~650 €
Notwendig bei:
  • Immobilien
  • Unternehmen
  • Grundbucheinträgen

Komplettpaket: Testament + Vorsorgevollmacht

100.000 € Vermögen

  • Notarielles Einzeltestament: ~415 €
  • Notarielle Vorsorgevollmacht: ~250 €

Gesamtinvestition

~665 €

für komplette rechtliche Absicherung

Warum sich die Investition lohnt

Diese ~665 € sind deutlich günstiger als die Kosten, die entstehen, wenn es schiefgeht:

  • Erbschein bei 100k€: ~546 € (wird mit notariellem Testament gespart!)
  • Gerichtsverfahren: Mehrere tausend Euro
  • Streit unter Erben: Unbezahlbar – zerbrochene Familien
  • Fremder Betreuer: Kontrollverlust über eigene Angelegenheiten
Kosten vs. Nutzen

Ein notarielles Testament + Vorsorgevollmacht für 665€ bei 100.000€ Vermögen bedeutet: Sie investieren 0,665% Ihres Vermögens, um 100% Sicherheit und Kontrolle zu erhalten. Das ist die klügste finanzielle Entscheidung, die Sie für sich und Ihre Familie treffen können.

Katholische Sterbesakramente & Beerdigung

Der christliche Übergang: Von der letzten Ölung bis zur Beisetzung

In der katholischen Kirche gibt es jahrhundertealte Traditionen und Sakramente, die Sterbende und deren Familien auf dem letzten Weg begleiten. Dieser Bereich erklärt die Krankensalbung (früher "Letzte Ölung"), den Ablauf einer katholischen Beerdigung (Requiem/Totenmesse) und alle wichtigen organisatorischen und spirituellen Aspekte.

Die Krankensalbung (Sakrament der Kranken)

Was ist die Krankensalbung?

Die Krankensalbung (volkstümlich noch "Letzte Ölung" genannt) ist das Sakrament für den letzten Lebensabschnitt und das Zeichen dafür, dass Gott auch an Grenzen des Lebens nahe ist. Sie wird gespendet in Zeiten schwerer Krankheit, vor größeren Operationen und auch an der Schwelle vor dem Übergang zum Tod.

Wichtig: Die Krankensalbung ist KEIN "Sterbesakrament". Im Gegenteil: Der Kranke soll durch sie gestärkt und aufgerichtet werden. Erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wird wieder betont, dass sie nicht nur für Sterbende gedacht ist.

Wann Krankensalbung empfangen?

  • Bei schwerer Krankheit
  • Bei Altersschwäche mit stark angegriffenem Gesundheitszustand
  • Vor größeren Operationen
  • Bei unmittelbarer Todesgefahr
  • Bei beginnender Lebensgefahr
Tipp: Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen die Krankensalbung wünschen, wenden Sie sich ohne Scheu an Ihren Pfarrer. Falls es um einen Sterbenden geht, warten Sie nicht zu lange, damit der Sterbende die Salbung noch bewusst miterlebt.

Ablauf der Krankensalbung

1

Eröffnung & Gebet

Die Feier besteht aus drei Teilen: der Eröffnung, dem Wortgottesdienst und der Feier der Salbung. Nach der Begrüßung spricht der Priester das Eröffnungsgebet, es folgt die Beichte oder das Schuldbekenntnis. Angehörige, Freunde sowie Ärzte und Pflegepersonal können anwesend sein.

2

Wortgottesdienst

Im Wortgottesdienst wird ein Text aus dem Evangelium vorgelesen und so ausgelegt, dass der Kranke sich angesprochen fühlt. Häufig wird der Jakobusbrief (Jak 5,14-15) zitiert: "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben."

3

Die heilige Salbung

Die Feier der Salbung wird durch Fürbitten eröffnet. Danach legt der Priester dem Kranken schweigend im Gebet die Hände auf den Kopf. Während Stirn und Handinnenflächen gesalbt werden, spricht der Priester: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von der Sünde befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."

4

Das Krankenöl

Das Krankenöl besteht aus Olivenöl und Rosenöl. Es ist nicht nur ein Heilmittel, sondern auch Symbol für Reinheit. Das Öl wird vom Bischof bei der Chrisam-Messe (zumeist am Gründonnerstag) geweiht und dann in die Pfarreien gebracht.

So rufen Sie einen Priester zur Krankensalbung
  • Ortspfarrer kontaktieren: Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Pfarrer oder das Pfarrbüro
  • Im Krankenhaus: Den Krankenhausseelsorger direkt ansprechen
  • Im Pflegeheim: Kontakt über das Heimpersonal oder den Heimseelsorger
  • Notfall: Viele Pfarrgemeinden haben eine Notrufnummer für dringende Fälle

Tipp: Hinterlegen Sie einen schriftlichen Vermerk in Ihrer Brieftasche oder bei den Krankenunterlagen: "Im Ernstfall bitte einen katholischen Priester rufen."

Die katholische Beerdigung (Requiem / Totenmesse)

Was bedeutet "Requiem"?

Das Requiem leitet sich vom Incipit des Introitus "Requiem aeternam dona eis, Domine" ("Ewige Ruhe schenke ihnen, o Herr") ab. Es bezeichnet sowohl die Liturgie der heiligen Messe bei der Begräbnisfeier der katholischen Kirche als auch kirchenmusikalische Kompositionen für das Totengedenken.

Die drei traditionellen Stationen einer katholischen Beerdigung

1

Sterbehaus / Trauerhalle

Zu Beginn versammelt sich die Trauergemeinde im Sterbehaus oder der Friedhofshalle. Dort findet die Aussegnung statt. Früher wurde der Verstorbene zu Hause aufgebahrt, dort nahm man Abschied und betete den Rosenkranz.

2

Kirche (Requiem)

Liegt die Kirche in der Nähe des Friedhofs, gehen die Trauernden mit dem Sarg zur Kirche, wo die Heilige Messe gefeiert wird. Das Requiem ist die Totenmesse, in der für das Seelenheil des Verstorbenen gebetet wird.

3

Friedhof (Beisetzung)

Nach dem Requiem begeben sich die Trauernden zur Beisetzung an das Grab. Der Priester spricht Gebete, segnet das Grab, und die Angehörigen nehmen endgültig Abschied.

Hinweis: Diese klassische Reihenfolge wird bei den meisten Begräbnissen in Deutschland nicht mehr eingehalten. Liegt eine größere Entfernung zwischen Gotteshaus und Friedhof, findet die Beisetzung direkt nach dem Wortgottesdienst in der Trauerhalle statt. Das Requiem wird in diesem Fall zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt gefeiert.

Ablauf eines Requiems (Totenmesse)

Element Beschreibung
Introitus Eröffnungshymne mit den Worten "Requiem aeternam dona eis, Domine" ("Ewige Ruhe schenke ihnen, o Herr")
Kyrie Gesprochen oder gesungen ("Herr, erbarme dich")
Lesung Bibeltext aus dem Alten oder Neuen Testament
Graduale Zwischengesang, der von einem Solisten oder einem Chor vorgetragen wird
Evangelium Evangelienlesung, oft mit Bezug zu Auferstehung und ewigem Leben
Homilie Predigt des Priesters, oft mit persönlichen Worten über den Verstorbenen
Fürbitten Gebete für den Verstorbenen, die Angehörigen und alle Verstorbenen
Offertorium Gabenbereitung – Brot und Wein werden zum Altar gebracht
Sanctus "Heilig, heilig, heilig" – Lobgesang vor der Wandlung
Vater unser Gemeinsames Gebet der Trauergemeinde
Agnus Dei "Lamm Gottes" – Gesang zur Vorbereitung auf die Kommunion
Communio Kommunion (Eucharistie), bei der Brot und Wein gereicht werden, die Leib und Blut Christi repräsentieren
Schlussgebet & Segen Abschließendes Gebet und Segen des Priesters
Schlusslied Gemeinsames Lied zum Ausgang
Musikalische Gestaltung

Berühmte Requiem-Kompositionen, die oft bei Trauerfeiern gespielt werden:

  • Wolfgang Amadeus Mozart – Requiem in d-Moll (das meistgespielte Requiem)
  • Giuseppe Verdi – Messa da Requiem
  • Johannes Brahms – Ein deutsches Requiem
  • Gabriel Fauré – Requiem in d-Moll
  • Maurice Duruflé – Requiem (basierend auf gregorianischen Melodien)

Organisatorisches & Kosten

Kirchliche Leistungen

Für katholische Kirchenmitglieder

Priester / Pfarrer Kostenlos
Trauergespräch & Vorbereitung Kostenlos
Nutzung der Kirche Meist kostenlos
Liturgische Gestaltung Kostenlos
Wichtig: Die Kosten für den Pfarrer/die Pfarrerin werden durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder getragen. Priester und Pfarrer erhalten ein reguläres Gehalt von ihrer Kirche und keine extra Bezahlung für Beerdigungen.

Zusätzliche Kosten

Diese Kosten können anfallen

Organist 50-150 €
Mesner / Küster 20-50 €
Heizkosten (Winterzeit) 30-80 €
Ministranten (optional) 10-30 €
Hinweis: Wenn die Trauerfeier in einer Kirche stattfindet, verlangen einige wenige Gemeinden eine kleine Entschädigung für den Arbeitseinsatz von Organist und Mesner sowie gegebenenfalls für die Heizkosten. Die Kosten liegen deutlich unter denen für kommunale Trauerhallen.

Gesamtkosten einer Beerdigung in Deutschland

Durchschnittliche Bestattungskosten (Stiftung Warentest)

Bestattungsinstitut (Sarg, Transport, etc.) 2.000-4.000 €
Friedhofsgebühren (Grab, Nutzungsrecht) 1.500-3.000 €
Grabstein & Inschrift 1.000-3.000 €
Blumenschmuck & Kränze 200-600 €
Traueranzeigen & Drucksachen 200-500 €
Kirchliche Kosten (Organist, etc.) 50-200 €
Leichenschmaus / Kaffeetrinken 300-1.000 €

Durchschnittliche Gesamtkosten

~6.000 €

laut Stiftung Warentest

Finanzielle Vorsorge für die Beerdigung

Um Ihre Angehörigen nicht mit hohen Bestattungskosten zu belasten, empfiehlt sich eine finanzielle Vorsorge:

  • Sterbegeldversicherung: Monatliche Beiträge, garantierte Auszahlung im Todesfall
  • Bestattungsvorsorgevertrag: Vorab mit Bestatter vereinbaren und bezahlen
  • Separates Bankkonto: Geld zurücklegen und testamentarisch festschreiben
  • Lebensversicherung: Bestattungskosten mitbedenken

Als DVAG-Vermögensberater besprechen wir mit Ihnen gerne die passende Vorsorgelösung für Ihre Situation.

Persönliche Gestaltung der Trauerfeier

Ihre Wünsche & Mitspracherecht

In vielen Gemeinden können sich Angehörige aktiv an der Trauerfeier beteiligen. Oft sind Hinterbliebene eingeladen, Wünsche zu äußern und persönliche Elemente in den Gottesdienst einzubringen. Das können angemessene Gedichte, literarische Passagen oder persönlich gehaltene Fürbitten sein, aber auch Lieblingslieder vom Band beziehungsweise live vorgetragen.

Mögliche persönliche Elemente:
  • Lieblingslieder: Vom Band oder live vorgetragen (in Absprache mit dem Pfarrer)
  • Persönliche Fürbitten: Von Angehörigen selbst formuliert und vorgetragen
  • Gedichte oder Texte: Literarische Passagen, die zum Verstorbenen passen
  • Symbole & Bilder: Fotos, Gegenstände oder Blumen, die den Verstorbenen repräsentieren
  • Kerzenritual: Entzünden einer Kerze als persönliches Gedenken
Wichtig: Sprechen Sie Ihre Wünsche frühzeitig im Trauergespräch mit dem Pfarrer ab. Der Pfarrer nimmt sich Zeit, um gemeinsam mit Ihnen eine würdige und persönliche Trauerfeier zu gestalten.

Checkliste: Was ist zu tun im Trauerfall?

1

Sofort nach dem Todesfall

  • Arzt verständigen (stellt Totenschein aus)
  • Bei zu Hause Verstorbenen: Hausarzt oder Notarzt rufen
  • Im Krankenhaus/Pflegeheim: Personal übernimmt die Formalitäten
  • Wenn gewünscht: Priester zur Krankensalbung/Aussegnung rufen
2

Innerhalb von 24-36 Stunden

  • Bestattungsinstitut beauftragen (organisiert die meisten Formalitäten)
  • Pfarrer/Pfarrbüro kontaktieren für Trauergespräch
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (Bestatter kann übernehmen)
  • Engste Familie und Freunde informieren
3

In den folgenden Tagen

  • Trauergespräch mit Pfarrer führen (Ablauf der Trauerfeier besprechen)
  • Termin für Beerdigung festlegen (mit Bestatter, Pfarrer und Friedhofsverwaltung)
  • Traueranzeigen schalten, Trauerkarten verschicken
  • Musikauswahl treffen, persönliche Elemente planen
  • Leichenschmaus/Kaffeetrinken organisieren (falls gewünscht)
  • Grabstelle auswählen
4

Nach der Beerdigung

  • Dankeskarten verschicken (optional)
  • Grabstein bestellen und Grabpflege organisieren
  • Erbschein beantragen (falls notwendig)
  • Versicherungen, Banken, Behörden informieren
  • Wohnung/Haus auflösen oder übergeben
  • Testament eröffnen (falls vorhanden)
Die christliche Hoffnung auf Auferstehung

Die Totenmesse ist nicht nur eine Gelegenheit, das Leben der verstorbenen Person zu ehren, sondern auch ein Weg, um den Hinterbliebenen Trost und Hoffnung zu spenden. Während die Trauernden sich versammeln, um Abschied zu nehmen, erinnert die Totenmesse sie auch daran, dass das Leben flüchtig ist und dass der Glaube eine Quelle der Hoffnung ist. Für Christen ist der Tod der Übergang zum ewigen Leben.

Testament-Vorlage: Mustertext zum Abschreiben

Wichtiger Hinweis zur rechtlichen Gültigkeit

Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe und Muster. Für ein rechtsgültiges Testament müssen Sie:

  • Alles KOMPLETT HANDSCHRIFTLICH abschreiben (kein Computer, kein Ausdruck!)
  • Mit Ort, Datum und Unterschrift versehen (Vor- und Nachname)
  • An Ihre persönliche Situation anpassen (Namen, Beträge, Wünsche)

Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unsicherheiten empfehlen wir dringend die Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

Vorlage 1: Einzeltestament mit katholischen Elementen

Letzter Wille

"Der HERR ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln." (Psalm 23,1)

[Stadt], den [Datum]

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [vollständige Adresse], errichte hiermit in voller geistiger Gesundheit und im Vertrauen auf Gottes Gnade meinen letzten Willen.

§ 1 Widerruf früherer Verfügungen
Ich widerrufe hiermit alle von mir bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen. Allein dieser letzte Wille soll gelten.

§ 2 Erbeinsetzung
Zu meinem/meiner Alleinerben setze ich ein:
[Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse].

Alternativ bei mehreren Erben:
Zu meinen Erben setze ich ein:
[Name Kind 1] zu [z.B. 50%]
[Name Kind 2] zu [z.B. 50%]

§ 3 Ersatzerbe
Sollte der/die oben genannte Erbe/Erbin vor mir versterben oder die Erbschaft ausschlagen, bestimme ich als Ersatzerben:
[Vorname Nachname des Ersatzerben], geboren am [Geburtsdatum].

§ 4 Vermächtnis
Ich vermache:
• Meiner Pfarrgemeinde [Name der Pfarrei] einen Betrag von [z.B. 1.000 Euro] für die Feier heiliger Messen zu meinem Seelenheil.
• Der Caritas/Misereor/[katholisches Hilfswerk] einen Betrag von [z.B. 500 Euro] für wohltätige Zwecke.
• Meinem Freund/meiner Freundin [Name] mein/meine [Gegenstand, z.B. "goldene Taschenuhr", "Rosenkranz"] zum Andenken.

§ 5 Bestattungswünsche
Ich wünsche eine katholische Beerdigung mit Requiem (Totenmesse) in der [Name der Kirche]. Die Beisetzung soll auf dem [Name des Friedhofs] erfolgen.

Ich wünsche folgende Lieder/Gebete:
[z.B. "Großer Gott, wir loben dich"]
[z.B. Rosenkranz am offenen Sarg]

Die Krankensalbung möchte ich im Sterbeprozess empfangen. Mein Hausarzt und mein Ortspfarrer [Name des Pfarrers, falls bekannt] sind hierüber zu informieren.

§ 6 Geistliches Vermächtnis
Ich vertraue meine Seele der Barmherzigkeit Gottes an. Mögen meine Erben im christlichen Glauben zusammenhalten und einander in Liebe begegnen, wie es Jesus Christus uns gelehrt hat. Ich bitte um das Gebet aller, die mich gekannt haben.

§ 7 Testamentsvollstreckung (optional)
Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich:
[Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse].
Als Vergütung erhält er/sie einen Betrag von [z.B. 2.000 Euro] oder [z.B. 3% des Nachlasswerts].

"In deine Hände, Herr, befehle ich meinen Geist." (Psalm 31,6)

[Ort], den [Datum]

________________________________
[Vorname Nachname]
(Unterschrift)

Vorlage 2: Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) für Ehepaare

Gemeinschaftliches Testament

"Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen." (Markus 10,9)

[Stadt], den [Datum]

Wir, [Vorname Nachname Ehemann], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], und [Vorname Nachname Ehefrau, geb. Mädchenname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], beide wohnhaft in [vollständige Adresse], errichten als Eheleute in sakramentaler Ehe verbunden vor Gott dieses gemeinschaftliche Testament.

§ 1 Widerruf
Wir widerrufen hiermit alle von uns bisher einzeln oder gemeinsam errichteten Verfügungen von Todes wegen.

§ 2 Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben des Erstversterbenden ein. Der länger lebende Ehegatte soll unser gesamtes Vermögen erhalten und frei darüber verfügen können.

§ 3 Schlusserben
Nach dem Tod des Letztversterbenden von uns sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen Erben werden:
[Vorname Nachname Kind 1], geboren am [Geburtsdatum]
[Vorname Nachname Kind 2], geboren am [Geburtsdatum]
[ggf. weitere Kinder]

§ 4 Pflichtteilsstrafklausel
Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangen, soll es auch nach dem Tod des Längstlebenden nur den Pflichtteil erhalten und mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen sein. Diese Regelung dient dem Schutz des überlebenden Ehepartners und der Erhaltung der Familiengemeinschaft.

§ 5 Vermächtnis an die Kirche
Nach dem Tod des Längstlebenden von uns vermachen wir der Pfarrei [Name] einen Betrag von [z.B. 2.000 Euro] für die Feier von Seelenmessen und für wohltätige Zwecke im Sinne der katholischen Soziallehre.

§ 6 Bestattungswünsche
Wir beide wünschen eine katholische Beerdigung mit Requiem. Wir möchten in einem gemeinsamen Grab auf dem [Friedhofsname] beigesetzt werden. Die Grabpflege soll durch [Name oder "unsere Kinder gemeinschaftlich"] erfolgen.

§ 7 Änderungsvorbehalt
Der überlebende Ehegatte ist berechtigt, nach dem Tod des Erstversterbenden von diesem Testament abweichende Verfügungen zu treffen und insbesondere die Schlusserben neu zu bestimmen.

"Die Liebe hört niemals auf." (1. Korinther 13,8)

[Ort], den [Datum]

________________________________
[Vorname Nachname Ehemann]
(Unterschrift)

________________________________
[Vorname Nachname Ehefrau]
(Unterschrift)

So verwenden Sie diese Vorlagen richtig
  • Drucken Sie die Vorlage aus und schreiben Sie sie Wort für Wort mit der Hand ab
  • Passen Sie alle Platzhalter an: Namen, Daten, Beträge, Wünsche
  • Streichen Sie nicht relevante Absätze (z.B. wenn Sie keinen Testamentsvollstrecker wollen)
  • Fügen Sie eigene Wünsche hinzu, bleiben Sie aber klar und präzise
  • Unterschreiben Sie mit vollem Namen (Vor- und Nachname)
  • Hinterlegen Sie es beim Amtsgericht (75€ + 15€ Registrierung)
Katholische Elemente im Testament

Diese Vorlagen enthalten spezifisch katholische Elemente:

  • Biblische Zitate für geistlichen Trost
  • Vermächtnis an die Pfarrei für Seelenmessen
  • Bestattungswünsche nach katholischem Ritus (Requiem)
  • Krankensalbung im Sterbeprozess
  • Geistliches Vermächtnis an die Erben

Diese Elemente sind optional – Sie können sie weglassen, wenn Sie es wünschen. Entscheidend ist, dass Ihr Testament Ihren wahren Willen widerspiegelt.

Vorsorgevollmacht-Vorlage: Christliche Patientenvorsorge

Offizielle christliche Patientenvorsorge

Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) haben gemeinsam eine umfassende "Christliche Patientenvorsorge" entwickelt. Diese beinhaltet Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche – alles aus christlicher Überzeugung heraus formuliert.

Offizielle Vorlagen zum Download

Die vollständigen Formulare können Sie kostenlos herunterladen bei:

Empfehlung: Nutzen Sie die offiziellen Formulare der Kirchen – diese sind rechtlich geprüft und auf dem neuesten Stand (Ausgabe 2025).

Was ist enthalten?

Die christliche Patientenvorsorge umfasst:

  • Vorsorgevollmacht: Wer darf für Sie entscheiden?
  • Betreuungsverfügung: Wen wünschen Sie als Betreuer?
  • Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen?
  • Behandlungswünsche: Ihre persönlichen Vorstellungen
  • Werteorientierung: Christliche Grundhaltung zum Leben und Sterben

Muster-Vorsorgevollmacht (vereinfachte Version)

Vorsorgevollmacht

"Alles hat seine Stunde. Für jedes Geschehen unter dem Himmel gibt es eine bestimmte Zeit." (Kohelet 3,1)

[Ort], den [Datum]

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [vollständige Adresse], erteile hiermit in voller geistiger Klarheit und im Vertrauen auf Gott folgende Vorsorgevollmacht:

§ 1 Bevollmächtigte Person
Ich bevollmächtige:
[Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], Telefon: [Telefonnummer]

als meine/n Bevollmächtigte/n, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, wenn ich aufgrund von Krankheit, Unfall, Behinderung oder Altersschwäche nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Ersatzbevollmächtigte/r (falls Erstbevollmächtigte/r verhindert ist):
[Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

§ 2 Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht umfasst folgende Bereiche:

A) Gesundheitsangelegenheiten & Pflege:
• Entscheidungen über ärztliche Untersuchungen und Behandlungen
• Einwilligung oder Ablehnung von Operationen
• Auswahl von Ärzten, Pflegepersonal und Pflegeheimen
• Einsicht in Krankenunterlagen und Patientenakten
• Entscheidungen über lebensverlängernde/lebenserhaltende Maßnahmen
• Organisation der häuslichen oder stationären Pflege

B) Vermögensangelegenheiten:
• Verfügung über Bankkonten und Sparguthaben
• Verwaltung von Immobilien und Wertpapieren
• Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen
• Abschluss und Kündigung von Versicherungen
• Steuererklärungen und Behördenangelegenheiten
• Entgegennahme und Öffnung meiner Post

C) Aufenthaltsbestimmung & Wohnung:
• Bestimmung des Aufenthalts und der Wohnsituation
• Einwilligung in einen Umzug oder Heimunterbringung
• Wohnungsauflösung falls erforderlich
• Kündigung oder Abschluss von Mietverträgen

D) Behörden & Post:
• Vertretung bei allen Behörden, Ämtern und Versicherungen
• Empfang und Öffnen meiner Post
• Stellung von Anträgen (Rente, Pflegegeld, etc.)

§ 3 Christliche Werte & Behandlungsgrundsätze
Mein/e Bevollmächtigte/r soll sich bei allen Entscheidungen an meinen christlichen Werten und Überzeugungen orientieren. Im Besonderen gilt:

Das Leben ist ein Geschenk Gottes und verdient Schutz und Würde bis zum natürlichen Ende.
Leiden gehört zum Menschsein, kann aber gelindert werden. Ich lehne aktive Sterbehilfe ab.
Ich wünsche Sterbebegleitung nach christlichen Grundsätzen mit seelsorgerischer und medizinischer Betreuung.
Künstliche Lebensverlängerung lehne ich ab, wenn keine Aussicht auf Heilung oder Besserung besteht.
Palliativmedizin und Schmerzlinderung befürworte ich ausdrücklich.
Im Sterbeprozess bitte ich um die Krankensalbung (letzte Ölung) durch einen katholischen Priester.

§ 4 Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
Mein/e Bevollmächtigte/r ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (Insichgeschäft). Er/Sie darf mich also auch dann vertreten, wenn er/sie zugleich als Vertreter einer anderen Person handelt oder ein Rechtsgeschäft mit sich selbst abschließt.

§ 5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten von ihrer Schweigepflicht gegenüber meinem/meiner Bevollmächtigten.

§ 6 Wirksamkeitsbeginn
Diese Vollmacht gilt ab sofort und bleibt auch nach Eintritt meiner Geschäftsunfähigkeit wirksam.

§ 7 Widerrufsvorbehalt
Ich kann diese Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen. Ein Widerruf ist nur wirksam, wenn ich alle Ausfertigungen dieser Vollmacht einziehe oder vernichte.

"Weise mir, HERR, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir." (Psalm 86,11)

[Ort], den [Datum]

________________________________
[Vorname Nachname]
(Unterschrift des Vollmachtgebers)

Annahme der Vollmacht durch den/die Bevollmächtigte/n

Ich, [Vorname Nachname des Bevollmächtigten], erkläre hiermit, dass ich die vorstehende Vollmacht annehme und bereit bin, die mir übertragenen Aufgaben im Sinne und nach den Wünschen des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin wahrzunehmen. Ich verpflichte mich, bei Entscheidungen die christlichen Werte und den geäußerten Willen zu berücksichtigen.

[Ort], den [Datum]

________________________________
[Vorname Nachname des Bevollmächtigten]
(Unterschrift)

Wichtige Hinweise zur Vorsorgevollmacht
  • Notarielle Beurkundung: Nur bei Immobiliengeschäften zwingend erforderlich. Sonst reicht die schriftliche Form.
  • Regelmäßig erneuern: Unterschreiben Sie die Vollmacht alle 1-2 Jahre neu, damit sie als aktuell gilt.
  • Registrierung: Hinterlegen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (geringe Gebühr).
  • Mehrere Ausfertigungen: Geben Sie Kopien an Hausarzt, Bank, Bevollmächtigten. Original gut aufbewahren.
  • Kombination mit Patientenverfügung: Ergänzen Sie die Vollmacht um eine detaillierte Patientenverfügung.
Christliche Besonderheiten dieser Vollmacht

Diese Vorlage berücksichtigt spezifisch christliche Aspekte:

  • Werteorientierung: Orientierung an christlichen Werten bei allen Entscheidungen
  • Lebensschutz: Ablehnung aktiver Sterbehilfe, aber Befürwortung von Palliativmedizin
  • Krankensalbung: Ausdrücklicher Wunsch nach diesem Sakrament im Sterbeprozess
  • Biblische Bezüge: Geistliche Fundierung der Vollmacht
  • Sterbebegleitung: Seelsorgerische Betreuung als wichtiger Bestandteil

Kostenlose Beratung

Wo Sie Hilfe finden

  • Caritas-Beratungsstellen: Kostenlose Hilfe beim Ausfüllen
  • Pfarrgemeinden: Seelsorgerische Begleitung
  • Katholische Krankenhausseelsorge: Fachkundige Unterstützung
  • Hausarzt: Medizinische Aspekte besprechen

Kombination empfohlen

Vollständige Vorsorge

  • Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet?
  • Patientenverfügung: Was soll entschieden werden?
  • Betreuungsverfügung: Wer soll Betreuer sein?
  • Testament: Wer erbt nach dem Tod?

Erbschaftssteuer & Rechtliche Aspekte: Der Deep-Dive

Warum Steuern & Recht so wichtig sind

Die Erbschaftssteuer kann erhebliche Teile des Nachlasses auffressen – bei großen Vermögen bis zu 30% oder mehr. Gleichzeitig müssen Erben für Schulden des Verstorbenen haften, was das eigene Vermögen gefährden kann. Wer die Regeln kennt und frühzeitig plant, kann legal Steuern sparen und sein Vermögen schützen.

Erbschaftssteuer 2025: Freibeträge & Steuersätze

So funktioniert die Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögen erhoben, das durch Tod einer Person auf Erben übergeht. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Verwandtschaftsgrad: Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag und niedriger der Steuersatz
  2. Wert des Erbes: Je höher das Erbe (nach Abzug des Freibetrags), desto höher der Steuersatz (progressiv)

Wichtig: Nur der Betrag ÜBER dem Freibetrag wird versteuert. Hat ein Kind einen Freibetrag von 400.000€ und erbt 500.000€, werden nur 100.000€ besteuert.

Steuerklassen & Freibeträge (Stand 2025)

Steuerklasse Personen Freibetrag Versorgungsfreibetrag
Steuerklasse I
Engste Familie
Ehepartner & Lebenspartner 500.000 € 256.000 €
Kinder (leiblich, adoptiert, Stiefkinder) 400.000 € 10.300 - 52.000 € (altersabhängig)
Enkelkinder (wenn Eltern leben) 200.000 €
Enkelkinder (wenn Eltern verstorben) 400.000 € 10.300 - 52.000 € (altersabhängig)
Steuerklasse II
Weitere Verwandte
Eltern & Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 €
Geschwister 20.000 €
Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder 20.000 €
Steuerklasse III
Alle anderen
Lebensgefährten, Freunde, entfernte Verwandte 20.000 €
Unverheiratete Partner: Die Steuerfalle!

Lebenspartner ohne Trauschein fallen in Steuerklasse III mit nur 20.000€ Freibetrag und bis zu 50% Steuersatz! Bei einer 500.000€ Immobilie zahlt der Partner 144.000€ Steuern – während Ehepartner 0€ zahlen würden. Lösung: Heiraten oder zu Lebzeiten schenken (alle 10 Jahre erneut möglich).

Erbschaftssteuer-Steuersätze 2025

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerklasse I
(Ehepartner, Kinder)
Steuerklasse II
(Geschwister, Eltern)
Steuerklasse III
(Alle anderen)
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Praxis-Beispiele: Was zahlen Erben wirklich?

Beispiel 1: Kind erbt von Elternteil

Erbe: 700.000 € (Immobilie + Wertpapiere)

Geerbtes Vermögen 700.000 €
Freibetrag (Kinder) - 400.000 €
Steuerpflichtiger Betrag 300.000 €
Steuersatz (Steuerklasse I) 11 %
Erbschaftssteuer: 33.000 €

Steuerquote: 4,7% des Gesamterbes

Beispiel 2: Lebensgefährte erbt

Erbe: 700.000 € (gleiche Vermögenswerte)

Geerbtes Vermögen 700.000 €
Freibetrag (Lebensgefährte) - 20.000 €
Steuerpflichtiger Betrag 680.000 €
Steuersatz (Steuerklasse III) 30 %
Erbschaftssteuer: 204.000 €

Steuerquote: 29,1% des Gesamterbes
6x mehr Steuer als das Kind!

Schenkungen: Der Geheimtipp zur Steueroptimierung

Die gleichen Freibeträge gelten auch für Schenkungen – und können alle 10 Jahre erneut genutzt werden!

Beispiel: Ein Vater mit 1.200.000€ Vermögen schenkt seinem Kind heute 400.000€ (steuerfrei), in 10 Jahren weitere 400.000€ (steuerfrei) und bei seinem Tod gehen die letzten 400.000€ über (steuerfrei). Ergebnis: 0€ Steuern statt 88.000€!

Immobilien vererben: Sonderregeln & Steuerbefreiung

Familienheim steuerfrei erben

Ehepartner & Lebenspartner können das selbstgenutzte Familienheim komplett steuerfrei erben – ohne Größenbeschränkung!

Voraussetzungen:

  • Erblasser hat bis zum Tod selbst darin gewohnt
  • Erbe bewohnt es nach Erbfall mindestens 10 Jahre selbst

Kinder & Enkelkinder

Auch Kinder können das Familienheim steuerfrei erben, aber mit Flächenbeschränkung:

  • Maximal 200 m² Wohnfläche sind steuerfrei
  • Darüber hinaus wird normal besteuert
  • Gleiche 10-Jahres-Selbstnutzungspflicht

Beispiel: 250m² Haus im Wert von 500.000€
• 200m² = 400.000€ steuerfrei
• 50m² = 100.000€ steuerpflichtig → 11.000€ Steuer

Achtung: 10-Jahres-Frist einhalten!

Wird die Immobilie vor Ablauf der 10 Jahre verkauft oder vermietet, fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg! Ausnahme: Zwingender Grund wie Pflegebedürftigkeit, Arbeitsplatzwechsel mit Umzug oder Tod des Erben.

Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer

Wie bewertet das Finanzamt Immobilien?

Das Finanzamt nutzt standardisierte Verfahren, die oft zu einer Überbewertung führen. Wertmindernde Faktoren (Renovierungsbedarf, schlechte Lage, Lärmbelastung) werden meist nicht berücksichtigt.

Bewertungsverfahren:
  • Vergleichswertverfahren: Bei Wohnungen (Vergleichspreise aus der Region)
  • Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Immobilien (Mieteinnahmen)
  • Sachwertverfahren: Bei Spezialimmobilien (Bauwert + Grundstückswert)
Gegenwehr möglich:
  • Eigenes Gutachten erstellen lassen (Sachverständiger)
  • Wertmindernde Faktoren dokumentieren
  • Gegen Feststellungsbescheid Einspruch einlegen
  • Bei großen Vermögen lohnt sich Steuerberater

Aktien, Fonds & ETFs vererben: Die Doppelbesteuerungsfalle

Gefahr: Doppelbesteuerung durch Erbschafts- UND Abgeltungssteuer!

Bei Wertpapieren wird ERST die Erbschaftssteuer auf den vollen Depotwert fällig, DANN später beim Verkauf nochmal 25% Abgeltungssteuer auf Kursgewinne. Das kann zu einer faktischen Doppelbesteuerung führen!

Bewertung von Wertpapieren

Stichtag: Todestag des Erblassers

  • Börsennotierte Aktien: Niedrigster Tageskurs am Todestag
  • Fonds & ETFs: Rücknahmepreis am Todestag
  • Nicht börsennotierte Wertpapiere: Einzelfallbewertung
Wichtig: Kursschwankungen NACH dem Todestag sind für die Erbschaftssteuer irrelevant – selbst wenn die Aktien danach abstürzen!

Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, etc.)

Bewertung: Marktwert am Todestag

  • Unterliegen genauso der Erbschaftssteuer wie Aktien
  • Kurs wird auf gängigen Handelsplattformen ermittelt
  • Problem: Hohe Volatilität = Risiko für Erben
  • Technisch: Zugriff nur mit Private Key möglich!
Vorsicht: Ohne Private Key ist das Krypto-Vermögen unwiederbringlich verloren – trotzdem wird Erbschaftssteuer fällig!

Praxis-Beispiel: Die Doppelbesteuerungsfalle bei Aktien

Szenario: Sohn erbt Aktien-Depot von Mutter

Ausgangssituation:
Depot-Wert am Todestag 1.000.000 €
Ursprünglicher Kaufpreis 500.000 €
Kursgewinn (noch nicht realisiert) +500.000 €
Steuerbelastung:
Erbschaftssteuer (1.000.000 - 400.000 FB) -114.000 €
Bei späterer Verkauf: Abgeltungssteuer (25% auf 500k Gewinn) -125.000 €
Gesamt-Steuerbelastung -239.000 €
Lösung: Realisierung zu Lebzeiten!
Wenn die Mutter die Aktien VOR ihrem Tod verkauft (und die 125.000€ Abgeltungssteuer zahlt), sinkt der Nachlasswert auf 875.000€. Dadurch spart der Sohn 24.000€ Erbschaftssteuer. Bei höheren Vermögen kann der Spareffekt auf das 2,6-fache steigen!

Nießbrauch-Depot: Geheimtipp zur Steueroptimierung

Was ist ein Nießbrauch-Depot?

Bei einem Nießbrauch-Depot wird das Depot verschenkt, aber die Erträge (Zinsen, Dividenden) bleiben beim Schenker. Der Schenker behält außerdem die Kontrolle – Entnahmen sind nur mit seiner Zustimmung möglich.

Steuerlicher Vorteil:

Der Wert der Schenkung wird durch den Nießbrauch erheblich gemindert. Das Finanzamt rechnet:

Rechenbeispiel:
Depot-Wert 1.000.000 €
Jährlicher Ertrag (3%) 30.000 €
Alter des Schenkers 65 Jahre
Kapitalisierungsfaktor (Lebenserwartung) 11,970
Wert des Nießbrauchs (30.000 × 11,970) -359.100 €
Steuerpflichtiger Schenkungswert: 640.900 €

Ergebnis: Statt 1.000.000€ müssen nur 640.900€ versteuert werden – eine Ersparnis von über 35%! Und: Der Schenker erhält weiterhin die Dividenden und Zinsen.

Schulden im Nachlass: Haftung & Schutz des Erben

ACHTUNG: Erben haften auch für Schulden!

Mit der Erbschaft übernimmt der Erbe ALLE Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Das heißt: Erben haften zunächst unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen! Bei überschuldeten Nachlässen kann das existenzbedrohend sein.

Nachlassverbindlichkeiten: Was gehört dazu?

1. Erblasserschulden
  • Bestehende Kredite & Darlehen
  • Steuerschulden
  • Offene Rechnungen
  • Mietschulden
  • Unterhaltsansprüche (in manchen Fällen)
2. Erbfallschulden
  • Erbschaftssteuer
  • Bestattungskosten (inkl. Grabstein, Trauerfeier)
  • Kosten für Erbschein
  • Nachlassverwaltungskosten
  • Pflichtteilsansprüche anderer Erben

So schützen Erben ihr Privatvermögen

Option 1: Ausschlagung

Frist: 6 Wochen (bei Auslandsaufenthalt: 6 Monate)
✅ Keine Haftung für Schulden
❌ Verlust aller Aktiva

Option 2: Haftungsbeschränkung
  • Dreimonatseinrede (§2014 BGB): 3 Monate Zeit zur Prüfung
  • Nachlassverwaltung (§1975 BGB): Gerichtlich bestellter Verwalter
  • Nachlassinsolvenz (§1980 BGB): Bei Überschuldung
  • Aufgebotsverfahren (§1970 BGB): Gläubiger müssen Forderungen anmelden

Der 6-Wochen-Check: Was Erben sofort tun sollten

1

Woche 1-2: Schnelle Übersicht verschaffen

  • Bankkonten prüfen: Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern
  • Post sichten: Offene Rechnungen, Mahnungen, Kreditverträge
  • Immobilien bewerten: Grundbuchauszug besorgen, Hypotheken prüfen
  • Versicherungen kontaktieren: Lebensversicherungen, Sterbegeld
2

Woche 3-4: Vermögensaufstellung erstellen

  • Aktiva auflisten: Bargeld, Konten, Depots, Immobilien, Schmuck, Fahrzeuge
  • Passiva auflisten: Alle Schulden, Kredite, offene Rechnungen
  • Differenz berechnen: Ist der Nachlass positiv oder negativ?
  • Steuerberater konsultieren: Bei komplexen Vermögen unbedingt!
3

Woche 5-6: Entscheidung treffen

  • Positiver Nachlass: Erbschaft annehmen (passiert automatisch nach 6 Wochen)
  • Überschuldeter Nachlass: Erbschaft ausschlagen (beim Nachlassgericht, Frist beachten!)
  • Unklare Situation: Dreimonatseinrede nutzen, Nachlassverwaltung beantragen
  • Bei Unsicherheit: Anwalt für Erbrecht einschalten
Schulden steuerlich absetzen

Bei der Erbschaftssteuererklärung können Schulden VOLL vom Nachlass abgezogen werden:

  • Erblasserschulden: Alle Schulden, die der Verstorbene hatte
  • Bestattungskosten: Pauschale 15.000€ (seit 2025, vorher 10.300€)
  • Nachlassregelungskosten: Anwalt, Steuerberater, Notar
  • Erbschaftssteuer nur auf den REST! Beispiel: 500.000€ Erbe - 200.000€ Schulden = nur 300.000€ steuerpflichtig

Erbengemeinschaft: Gesamtschuldnerische Haftung

Mehrere Erben = höheres Risiko!

In einer Erbengemeinschaft haften alle Erben gesamtschuldnerisch (§2058 BGB). Das bedeutet: Ein Gläubiger kann sich EINEN Erben aussuchen und von diesem die GESAMTE Schuld fordern – auch wenn dieser nur zu 10% erbt! Der Erbe muss sich den Rest dann von den anderen Miterben zurückholen.

Beispiel: 4 Geschwister erben zu je 25%

Nachlass: 200.000€ Immobilie + 100.000€ Schulden beim Kreditinstitut

Geschwister A, B, C, D erben jeweils 25% = 50.000€
Interne Aufteilung der 100.000€ Schulden Je 25.000€
ABER: Gläubiger kann Geschwister A ALLEIN verklagen auf 100.000€!
Geschwister A muss zahlen, dann Regress bei B, C, D suchen Oft problematisch
Schutz: Bis zur Auseinandersetzung (§2059 BGB) kann jeder Miterbe die Zahlung aus seinem Eigenvermögen verweigern und auf Befriedigung aus dem Nachlass verweisen.

Abschließende Tipps: Steuern sparen & Vermögen schützen

Frühzeitig schenken

Nutzen Sie die Schenkungsfreibeträge alle 10 Jahre! So können Sie über die Jahre erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.

Immobilien clever nutzen

Familienheim-Regelung ausnutzen! Ehepartner können unbegrenzt steuerfrei erben, Kinder bis 200m².

Wertpapiere optimieren

Bei hohen Kursgewinnen: Realisierung zu Lebzeiten prüfen! Spart Erbschaftssteuer durch niedrigeren Nachlasswert.

Nießbrauch nutzen

Bei Depots und Immobilien: Nießbrauch reduziert die Steuerlast erheblich und Sie behalten die Kontrolle!

Schulden dokumentieren

Alle Schulden in der Erbschaftssteuererklärung angeben! Sie mindern die Steuerlast erheblich.

Profi-Hilfe holen

Bei Vermögen >1 Mio€: Steuerberater & Fachanwalt für Erbrecht lohnen sich IMMER. Ersparnis oft >100.000€!

DVAG-Vermögensberatung: Ganzheitliche Nachlassplanung

Als Ihr DVAG-Berater unterstützen wir Sie nicht nur bei Versicherungen und Geldanlagen, sondern auch bei der steueroptimalen Nachlassplanung. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Testament, Schenkungen, Versicherungen und Steueroptimierung vereint – maßgeschneidert auf Ihre Situation. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin!

Patientenverfügung: Ihr Wille bei medizinischen Entscheidungen

Der Unterschied: WER vs. WAS entscheidet

Vorsorgevollmacht regelt, WER für Sie entscheidet. Patientenverfügung regelt, WAS entschieden werden soll. Beide Dokumente ergänzen sich perfekt und sollten zusammen erstellt werden!

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Darin legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – zum Beispiel:

  • Künstliche Beatmung
  • Künstliche Ernährung über Magensonde
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Schmerzbehandlung & Palliativversorgung
  • Organspende

Warum ist sie so wichtig?

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige im Ernstfall raten, was Sie gewollt hätten. Das führt oft zu:

  • Konflikten in der Familie über die richtige Behandlung
  • Ungewollten Maßnahmen, die Ihr Leiden verlängern
  • Schuldgefühlen bei Angehörigen, die entscheiden mussten
  • Gerichtsverfahren, wenn sich Familie und Ärzte uneinig sind
Mit Patientenverfügung: Ihre Wünsche werden respektiert, Ärzte haben klare Vorgaben, Angehörige werden entlastet.

Lebensverlängernde Maßnahmen: Was bedeutet das?

Maßnahme Was ist das? Ihre Entscheidung
Künstliche Beatmung Maschine übernimmt die Atmung, wenn Lunge versagt. Erfolgt über Schlauch im Hals (Intubation) ✅ Ja, temporär bei Heilungschance
❌ Nein, wenn dauerhaft ohne Besserung
Künstliche Ernährung Nahrungszufuhr über Magensonde (PEG) oder Infusion, wenn Schlucken nicht möglich ✅ Ja, wenn es Leiden lindert
❌ Nein, im Sterbeprozess
Wiederbelebung (Reanimation) Herzdruckmassage, Defibrillator, Medikamente bei Herzstillstand ✅ Ja, bei plötzlichem Ereignis
❌ Nein, am Lebensende / bei Wachkoma
Dialyse Blutwäsche, wenn Nieren versagen. Mehrmals pro Woche nötig ✅ Ja, wenn Lebensqualität gegeben
❌ Nein, im Finalstadium
Antibiotika Behandlung von Infektionen wie Lungenentzündung ✅ Ja, zur Linderung von Leiden
❌ Nein, wenn nur Leben verlängern
Palliativmedizin Schmerzlinderung, Symptomkontrolle, würdevolle Sterbebegleitung IMMER erwünscht!
Christliche Position: Ja zur Linderung

Christliche Patientenverfügung (DBK & EKD)

Offizielle Vorlage der deutschen Kirchen (Neuauflage 2025)

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) haben gemeinsam die "Christliche Patientenvorsorge" entwickelt.

Kostenlos erhältlich bei: dbk.de/christliche-patientenvorsorge oder ekd.de

Christliche Grundhaltung zu Leben und Sterben

Zentrale christliche Überzeugungen:
  • Das Leben ist ein Geschenk Gottes – es verdient Schutz und Würde bis zum natürlichen Ende
  • Sterben gehört zum Leben – wir müssen den Tod nicht um jeden Preis hinauszögern
  • Leiden darf gelindert werden – Schmerzfreiheit und Palliativversorgung sind wichtig
  • Aktive Sterbehilfe wird abgelehnt – aber passive Sterbehilfe (Behandlungsabbruch) ist erlaubt
  • Würdevolles Sterben – Begleitung durch Familie, Seelsorge und Medizin

Muster: Christliche Behandlungswünsche

Meine Behandlungswünsche

"Meine Zeit steht in deinen Händen." (Psalm 31,16)

1. Situation: Sterbeprozess hat bereits eingesetzt

Wenn ich mich im Sterbeprozess befinde und dieser nicht mehr aufgehalten werden kann:

  • Palliativmedizin & Schmerzlinderung: Ich wünsche eine umfassende Schmerzbehandlung und Symptomkontrolle, auch wenn dadurch mein Leben verkürzt werden sollte
  • Lebensverlängernde Maßnahmen: Ich lehne künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Wiederbelebung ab
  • Menschliche Zuwendung: Ich wünsche die Anwesenheit meiner Angehörigen und seelsorgerliche Begleitung
  • Krankensalbung: Ich möchte das Sakrament der Krankensalbung durch einen katholischen Priester empfangen

2. Situation: Dauerhaftes Wachkoma ohne Aussicht auf Besserung

Wenn ich dauerhaft bewusstlos bin (apallisches Syndrom / Wachkoma) und keine Aussicht auf Besserung besteht:

  • Künstliche Ernährung: Nach Abwägung möchte ich keine dauerhafte künstliche Ernährung
  • Grundpflege: Körperpflege, Lagerung, Mundpflege sollen weiterhin erfolgen
  • Schmerzlinderung: Auch im Wachkoma möchte ich Schmerzbehandlung erhalten

3. Situation: Schwere Demenz im Endstadium

Wenn ich an fortgeschrittener Demenz leide und das Endstadium erreicht ist:

  • Intensivmedizin: Keine Verlegung auf Intensivstation
  • Palliativstation: Würdevolle Begleitung in vertrauter Umgebung
  • Grundversorgung: Essen und Trinken anbieten, aber nicht erzwingen

4. Allgemeine Wünsche

  • Organspende: Ich stimme der Entnahme meiner Organe zu / Ich lehne Organspende ab [Zutreffendes ankreuzen]
  • Sterbeort: Wenn möglich, möchte ich zu Hause / im Hospiz sterben
  • Anwesenheit: Ich wünsche die Anwesenheit von [Namen eintragen]
  • Seelsorge: Ich möchte seelsorgerliche Begleitung durch einen Priester/Pfarrer

"Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt." (Johannes 11,25)

[Ort], den [Datum]

________________________________
[Vorname Nachname]
(Unterschrift)

Wichtige Hinweise zur Gültigkeit
  • Schriftform ausreichend: Handschriftlich ODER maschinell, aber immer mit eigenhändiger Unterschrift
  • Konkret formulieren: Pauschale Formulierungen wie "keine Apparatemedizin" sind unwirksam (BGH-Urteil 2018)
  • Regelmäßig aktualisieren: Alle 2 Jahre neu unterschreiben, damit Aktualität erkennbar ist
  • Ärztliche Beratung empfohlen: Nicht verpflichtend, aber sehr hilfreich
  • Mit Vorsorgevollmacht kombinieren: Beides zusammen ergibt vollständige Vorsorge

Wo aufbewahren? Wie bekannt machen?

Aufbewahrung

  • Original bei sich: Geldbörse, Nachttisch, Handtasche
  • Kopie an Hausarzt: Wird in Patientenakte hinterlegt
  • Kopie an Bevollmächtigten: Kann im Notfall handeln
  • Hinweiskarte: Im Portemonnaie mit Hinweis auf Patientenverfügung

Registrierung (optional)

  • Zentrales Vorsorgeregister: Bundesnotarkammer registriert Ihre Verfügung
  • Kosten: Einmalig ca. 13-26€ (je nach Dokumententyp)
  • Vorteil: Gerichte & Betreuer finden Ihre Verfügung sofort

Digitales Erbe: Facebook, Google, Krypto & Co.

Das unterschätzte Problem: Digitaler Nachlass 2025

87% der Deutschen sind online – aber nur 16% haben ihren digitalen Nachlass geregelt! Ohne Vorsorge bleiben Accounts aktiv, Abos laufen weiter, Krypto-Vermögen geht verloren, und Angehörige haben keinen Zugriff auf wichtige Daten, Fotos und Erinnerungen.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Accounts & Social Media:
  • E-Mail (Gmail, Outlook, Web.de)
  • Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn
  • WhatsApp, Telegram, Signal
  • Cloud-Dienste (iCloud, Google Drive, Dropbox)
Finanzen & Vermögen:
  • Online-Banking, PayPal, Klarna
  • Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum)
  • NFTs, digitale Kunstwerke
  • Online-Broker (Trade Republic, Scalable)

Die Probleme ohne Regelung

  • Accounts bleiben aktiv: Profile werden zu "digitalen Geistern"
  • Abos laufen weiter: Netflix, Spotify, Zeitungen kosten monatlich
  • Krypto verloren: Ohne Private Key sind Bitcoin & Co. für immer weg!
  • Fotos unzugänglich: Erinnerungen in iCloud oder Google Photos bleiben gesperrt
  • Rechtliche Hürden: Plattformen verlangen oft Sterbeurkunde + Erbschein
  • Identitätsdiebstahl: Ungenutzte Accounts können missbraucht werden

BGH-Urteil 2018: Digitale Konten sind vererbbar!

Historische Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH hat 2018 entschieden (Az. III ZR 183/17): Erben haben das Recht auf Zugang zu Online-Konten des Verstorbenen – einschließlich E-Mails, Nachrichten und gespeicherter Inhalte. Online-Dienstleister dürfen den Zugang nicht verweigern!

✅ Das bedeutet:
  • Digitale Daten gehören zum Erbe
  • Erben treten in alle Verträge ein
  • Facebook-Account geht an Erben über
  • E-Mails sind wie Briefe vererbbar
❌ Das Problem:
  • OHNE Passwort kein Zugriff
  • Plattformen erschweren den Zugang
  • Erbschein oft notwendig (teuer!)
  • Langwieriger Prozess

Plattform-Guide: Was passiert mit meinen Accounts?

Plattform Regelung im Todesfall Empfehlung
Facebook / Instagram • Gedenkzustand (Profil bleibt sichtbar, kein Login)
• Löschung möglich
• Nachlasskontakt kann benannt werden
Jetzt einrichten: Einstellungen → Nachlasskontakt festlegen
Google / Gmail / YouTube • Kontoinaktivitäts-Manager
• Daten können nach X Monaten gelöscht werden
• Vertrauensperson kann Zugriff erhalten
Jetzt einrichten: Google-Konto → Daten & Datenschutz → Inaktivitäts-Manager
Apple / iCloud • Nachlasskontakt mit Zugriffsschlüssel
• OHNE Schlüssel: Nur Löschung möglich
• Fotos, Daten, iMessages zugänglich
Jetzt einrichten: Einstellungen → Apple-ID → Passwort & Sicherheit → Nachlasskontakt
WhatsApp / Telegram • Konto löscht sich nach Inaktivität automatisch
• Kein Nachlasskontakt möglich
• Chats gehen verloren
Wichtig: Chats regelmäßig sichern (Backup auf Google Drive/iCloud)
LinkedIn / Xing • Gedenkseite oder Löschung
• Angehörige müssen Sterbeurkunde vorlegen
Im Testament vermerken: "LinkedIn-Profil bitte löschen"
PayPal / Online-Banking • Guthaben geht an Erben
• Sterbeurkunde + Erbschein erforderlich
• Konto wird geschlossen
Banken in Liste aufnehmen, damit Erben wissen, wo Konten sind
Netflix / Spotify / Amazon Prime • Abos laufen weiter bis gekündigt
• Kosten werden weiter abgebucht
Liste erstellen: Alle Abos auflisten mit Kündigungslinks

Kryptowährungen: Die größte Gefahr!

OHNE Private Key = Vermögen unwiederbringlich verloren!

Bitcoin, Ethereum & Co. sind ohne Private Key oder Seed Phrase für IMMER verloren. Es gibt keine Kundenhotline, kein "Passwort vergessen", keine Bank, die hilft. Milliarden Euro an Krypto-Vermögen sind bereits für immer verloren gegangen!

Was sind Private Keys?

Ein Private Key oder eine Seed Phrase (meist 12-24 Wörter) ist der EINZIGE Zugang zu Ihren Kryptowährungen. Wer den Key hat, besitzt die Coins. Wer ihn verliert, verliert alles.

Beispiel Seed Phrase:

apple banana cherry door elephant forest guitar house island jungle kangaroo lemon

❌ So NICHT!

  • Passwort im Testament: Wird vervielfältigt, Missbrauch!
  • Screenshot auf Handy: Bei Diebstahl weg
  • Nur im Kopf: Bei Unfall verloren
  • Cloud-Speicher: Hackbar!

✅ SO sichern Sie Krypto richtig:

1. Physical Storage (Hardware Wallet):
  • Seed Phrase auf Metallplatte gravieren (feuerfest!)
  • In Bankschließfach hinterlegen
  • Notariell versiegeln lassen
  • Im Testament NUR Hinweis: "Schließfach Nr. X bei Bank Y"
2. Split-Key-Methode:
  • Seed Phrase in 2-3 Teile aufteilen
  • Teile bei verschiedenen Personen hinterlegen
  • NUR zusammen zugreifbar
  • Schutz vor Einzelmissbrauch

Schritt-für-Schritt: Digitalen Nachlass regeln

1

Inventar erstellen (Excel-Liste)

Erstellen Sie eine vollständige Liste ALLER Online-Konten:
• Anbieter (z.B. "Gmail")
• Benutzername/E-Mail
• Hinweis (z.B. "2FA über Handy")
• Anweisung (z.B. "Löschen" oder "An Tochter übergeben")
WICHTIG: Passwörter NICHT in diese Liste! (siehe Schritt 2)

2

Passwörter sicher hinterlegen

Option A: Passwort-Manager mit Notfallzugang
• Tools: 1Password, Bitwarden, LastPass
• Notfallkontakt einrichten (nach X Tagen Zugriff)

Option B: Verschlüsselter USB-Stick
• Passwörter auf USB-Stick speichern (verschlüsselt)
• Master-Passwort beim Notar hinterlegen
• USB-Stick zu Hause aufbewahren
• Im Testament Hinweis: "USB-Stick in Schublade, Master-PW bei Notar Dr. Müller"

3

Digitale Vorsorgevollmacht erstellen

Erweitern Sie Ihre Vorsorgevollmacht um digitale Bereiche:
"Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, auf alle meine digitalen Accounts, E-Mails, Cloud-Dienste und Online-Konten zuzugreifen, diese zu verwalten, zu löschen oder zu kündigen. Dies schließt Social Media, Online-Banking und Kryptowährungen ein."

4

Nachlasskontakte bei Plattformen einrichten

Nutzen Sie die Tools der Anbieter:
Facebook/Instagram: Nachlasskontakt festlegen
Google: Kontoinaktivitäts-Manager einrichten
Apple: Nachlasskontakt mit Zugriffsschlüssel
→ Diese Person erhält nach Ihrem Tod automatisch Zugriff!

5

Im Testament regeln

Fügen Sie einen Absatz zum digitalen Nachlass hinzu:
"Meine Erben / Mein Bevollmächtigter [Name] soll meinen digitalen Nachlass verwalten. Eine Liste aller Accounts befindet sich [Ort]. Meine Social-Media-Profile sollen gelöscht / in Gedenkzustand versetzt werden. Meine Fotos in der Cloud sollen an [Name] übergeben werden."

6

Regelmäßig aktualisieren!

Digitaler Nachlass ändert sich ständig (neue Apps, neue Passwörter):
Alle 6 Monate: Liste durchgehen und aktualisieren
• Bei neuen Accounts sofort eintragen
• Bei Passwortänderung Liste anpassen

Kostenlose Tools & Vorlagen
  • Verbraucherzentrale: Online-Tool zur Erstellung digitaler Nachlasslisten
  • Digital-Kompass: PDF-Anleitung "Digitaler Nachlass – Was passiert mit meinen Daten?"
  • Stiftung Warentest: Excel-Vorlage für digitale Vorsorgemappe
  • Deutschland sicher im Netz (DsiN): Ratgeber zum digitalen Nachlass

Lebensversicherungen & Bezugsrecht im Erbfall

Warum Lebensversicherungen im Testament wichtig sind

Lebensversicherungen sind ein zentrales Instrument zur Absicherung Ihrer Familie. Aber ACHTUNG: Ohne korrektes Bezugsrecht kann die Versicherungssumme an die falsche Person gehen oder im Nachlass landen – mit hohen Steuern und Verzögerungen!

Arten von Lebensversicherungen

1. Risikolebensversicherung (RLV)

Zweck: Reine Todesfallabsicherung
Auszahlung: Nur bei Tod während Laufzeit
Kein Sparanteil – daher günstig
Ideal für: Familien, Immobilienkäufer, Geschäftspartner

2. Kapitallebensversicherung

Zweck: Altersvorsorge + Todesfallschutz
Auszahlung: Bei Tod ODER am Vertragsende
Mit Sparanteil – daher teurer
Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung

Weitere Versicherungsarten

3. Sterbegeldversicherung

Zweck: Bestattungskosten abdecken
Summe: 3.000-15.000€
Keine Gesundheitsprüfung
Auszahlung direkt an Hinterbliebene

4. Fondsgebundene Lebensversicherung

Zweck: Altersvorsorge mit höherer Rendite
Investition: In Aktienfonds
Risiko: Höher als klassische LV
Chance: Höhere Auszahlung

Das Bezugsrecht: Wer bekommt die Versicherungssumme?

KRITISCH: Wer ist Bezugsberechtigter?

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die die Versicherungssumme im Todesfall erhält – UNABHÄNGIG vom Testament! Falsche oder veraltete Bezugsrechte führen zu: Ex-Partnern, die erben, obwohl Sie das nie wollten; Streit zwischen Erben und Bezugsberechtigten; Versicherungssumme fällt in Nachlass = Erbschaftssteuer!

Art Widerrufliches Bezugsrecht Unwiderrufliches Bezugsrecht
Definition Versicherungsnehmer kann Bezugsberechtigten jederzeit ändern Bezugsberechtigter ist endgültig festgelegt – KEINE Änderung möglich (nur mit Zustimmung)
Wann wirksam? Erst bei Tod des Versicherungsnehmers Sofort bei Eintragung im Vertrag
Änderung ✅ Jederzeit schriftlich möglich ❌ Nur mit Einwilligung des Begünstigten
Nach Scheidung Manuell ändern! Sonst bekommt Ex-Partner Geld Bleibt bestehen – auch nach Scheidung!
Empfehlung STANDARD – flexibel und sicher Nur in Ausnahmefällen (z.B. Kreditabsicherung)

Häufige Fehler & wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: "Ehegatte" ohne Namen

Problem: Sie schreiben nur "Ehegatte" als Bezugsberechtigten. Nach BGH-Rechtsprechung (2019) gilt: Der Ehegatte zum Zeitpunkt des VERTRAGSABSCHLUSSES – nicht zum Zeitpunkt des Todes!

Folge: Nach Scheidung und Wiederheirat erbt der EX-Partner, nicht der neue Ehepartner!

✅ Lösung: Immer mit vollem Namen + Geburtsdatum eintragen: "Meine Ehefrau Maria Müller, geb. 15.03.1985"

Fehler 2: "Gesetzliche Erben"

Problem: Formulierung "die gesetzlichen Erben" ist unklar. Versicherung kann nicht entscheiden, wer gemeint ist. Auszahlung verzögert sich, Geld geht ggf. ans Nachlassgericht.

Folge: Monatelange Verzögerung, Versicherungssumme fällt in Nachlass = Erbschaftssteuer!

✅ Lösung: Konkrete Namen + prozentuale Anteile: "Meine Kinder Max (50%) und Lisa (50%)"

Fehler 3: Kein Bezugsrecht eingetragen

Problem: Wenn kein Bezugsberechtigter benannt ist, fällt die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass.

Folgen:
• Erbschaftssteuer auf Versicherungssumme
• Gläubiger können zugreifen
• Pflichtteilsansprüche werden daraus bedient
• Verzögerung bis Erbschein vorliegt

✅ Lösung: IMMER Bezugsberechtigten eintragen!

Fehler 4: Nach Scheidung nicht geändert

Problem: Sie lassen sich scheiden, aber ändern das Bezugsrecht nicht. Ex-Partner steht noch im Vertrag.

Folge: Ex-Partner erhält die komplette Versicherungssumme – auch wenn Sie längst neu verheiratet sind und Kinder haben!

✅ Lösung: Nach Scheidung/Trennung sofort Bezugsrecht schriftlich bei Versicherung ändern!

Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

Mit Bezugsrecht (Idealfall)

Versicherungssumme geht direkt an Begünstigten

Gehört zum Nachlass? NEIN ❌
Erbschaftssteuer? JA, aber:
Freibeträge gelten
Direkte Auszahlung
Kein Erbschein nötig
Vorteil: Schnelle Auszahlung, keine Verzögerung durch Nachlassabwicklung, Gläubiger haben keinen Zugriff!

Ohne Bezugsrecht (Problem!)

Versicherungssumme fällt in Nachlass

Gehört zum Nachlass? JA ✅
Erbschaftssteuer? VOLL ✅
Gläubiger-Zugriff MÖGLICH ⚠️
Erbschein erforderlich JA ⏱️
Verzögerung Monate!
Nachteil: Lange Wartezeit, höhere Steuern, Pflichtteil muss daraus bedient werden, Schulden werden verrechnet!

Spezial-Tipp: Über-Kreuz-Versicherung für unverheiratete Paare

Die Lösung für Lebenspartner ohne Trauschein

Unverheiratete Partner haben nur 20.000€ Freibetrag (Steuerklasse III) → bis zu 50% Erbschaftssteuer! Die Über-Kreuz-Versicherung ist ein legaler Trick zur Steueroptimierung.

So funktioniert's:
  • Partner A versichert das Leben von Partner B
  • Partner B versichert das Leben von Partner A
  • Versicherungsnehmer = Bezugsberechtigter
  • Versicherte Person = jeweils der andere Partner
Steuerlicher Vorteil:

KEINE Erbschaftssteuer! Da der Versicherungsnehmer selbst bezugsberechtigt ist, gilt die Auszahlung als eigener Vertrag – nicht als Erbschaft. Bei 500.000€ Versicherungssumme spart ein unverheiratetes Paar so bis zu 144.000€ Steuern!

Checkliste: Lebensversicherungen richtig regeln

  • Alle Versicherungen auflisten
    Erstellen Sie eine Liste aller Lebens-, Risiko- und Sterbegeldversicherungen mit Versicherungsnummer und Ansprechpartner
  • Bezugsrecht prüfen
    Fordern Sie bei jeder Versicherung eine Bestätigung an: Wer ist aktuell als Bezugsberechtigter eingetragen?
  • Konkrete Namen verwenden
    NICHT "Ehegatte" oder "gesetzliche Erben", sondern: "Maria Müller, geb. 15.03.1985"
  • Nach Lebensveränderungen aktualisieren
    Bei Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall: Bezugsrecht schriftlich ändern!
  • Ersatzbegünstigten benennen
    Was, wenn Bezugsberechtigter vor Ihnen stirbt? Ersatzperson festlegen!
  • Im Testament erwähnen
    "Ich habe folgende Lebensversicherungen abgeschlossen: [Liste]. Diese sind nicht Teil des Nachlasses."
  • Begünstigten informieren
    Teilen Sie dem Bezugsberechtigten mit, dass er begünstigt ist und wo die Versicherungsunterlagen liegen
DVAG-Beratung: Perfekte Absicherung für Ihre Familie

Als Ihr DVAG-Vermögensberater unterstützen wir Sie bei:

  • Bedarfsanalyse: Wie viel Absicherung braucht Ihre Familie wirklich?
  • Produktauswahl: Risikolebensversicherung, Sterbegeld oder Kapitallebensversicherung?
  • Bezugsrecht optimieren: Steuerlich beste Gestaltung (z.B. Über-Kreuz-Versicherung)
  • Kombination mit Testament: Alles perfekt aufeinander abgestimmt
  • Regelmäßige Überprüfung: Passt die Versicherung noch zu Ihrer Lebenssituation?

Jetzt Beratungstermin vereinbaren und Ihre Familie optimal absichern!

Unternehmensnachfolge: Firma erfolgreich vererben

560.000 Unternehmen vor der Nachfolgefrage (bis 2026)

Nach Schätzungen der Bundesregierung stehen bis Ende 2026 etwa 560.000 mittelständische Unternehmen vor der Nachfolgefrage. 90% aller Unternehmen sind Familienunternehmen – doch nur die wenigsten haben die Nachfolge rechtzeitig geregelt. Die Folge: Zerschlagung, Insolvenz oder Zwangsverkauf unter Wert.

Warum ist Unternehmensnachfolge so komplex?

Bei der Vererbung eines Unternehmens treffen drei Rechtsgebiete aufeinander:

  • Erbrecht: Wer erbt das Unternehmen?
  • Gesellschaftsrecht: Wer darf laut Gesellschaftsvertrag nachfolgen?
  • Steuerrecht: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen?
KRITISCH: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht! Wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmte Personen ausschließt, hilft auch ein Testament nicht.

Die 5 größten Gefahren

  • Pflichtteilsansprüche: Weichende Erben fordern Geld → Liquiditätskrise
  • Zersplitterung: Mehrere Erben = zerstrittene Gesellschafter
  • Betriebsaufspaltung: Immobilie geht an anderen Erben → Steuer-GAU!
  • Stille Reserven: Werden aufgedeckt = massive Steuern
  • Handlungsunfähigkeit: Unternehmen kann keine Entscheidungen treffen

Rechtsformen & ihre Nachfolgeregelungen

Rechtsform Gesetzliche Regelung ohne Testament Handlungsbedarf
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
🚨 Auflösung! GbR wird automatisch aufgelöst und abgewickelt Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag ZWINGEND! Sonst ist die Firma weg
OHG
Offene Handelsgesellschaft
Gesellschaft wird mit verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Erben scheiden aus, erhalten Abfindung Nachfolgeklausel empfohlen, wenn Erben nachfolgen sollen
KG
Kommanditgesellschaft
Komplementär: Wie bei OHG
Kommanditist: Anteil ist frei vererblich
Qualifizierte Nachfolgeklausel zur Kontrolle, wer nachfolgt
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
✅ Geschäftsanteile sind frei vererblich (§15 Abs. 1 GmbHG). Erben werden automatisch Gesellschafter Satzung kann Nachfolge NICHT ausschließen, aber einschränken (z.B. Zustimmungsvorbehalt)
GmbH & Co. KG Kombination: KG-Anteil vererblich, GmbH-Anteil vererblich Beide Ebenen müssen abgestimmt werden!
AG
Aktiengesellschaft
✅ Aktien sind frei vererblich Bei Familienunternehmen: Vinkulierte Namensaktien erwägen (Übertragung nur mit Zustimmung)
Einzelunternehmen Unternehmen gehört zum Nachlass, wird wie Vermögen vererbt Testament + Rechtsformwechsel zu Lebzeiten prüfen

Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag

1. Einfache Nachfolgeklausel

Inhalt: "Die Gesellschaft wird mit den Erben fortgesetzt."

✅ Vorteil:
  • Alle Erben werden Gesellschafter
  • Automatischer Übergang
❌ Nachteil:
  • Zersplitterung möglich
  • Auch ungeeignete Erben
  • Erbengemeinschaft

⭐ 2. Qualifizierte Nachfolgeklausel

Inhalt: "Nur Abkömmlinge / Ehegatte / Personen mit kaufmännischer Ausbildung können nachfolgen."

✅ Vorteil:
  • Kontrolle über Gesellschafter
  • Nur geeignete Nachfolger
⚠️ Wichtig:
  • Ausgleichsansprüche für weichende Erben!
  • Testament muss passen

3. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Inhalt: "Beim Tod erwirbt Mitgesellschafter X den Anteil automatisch."

✅ Vorteil:
  • Außerhalb des Erbrechts
  • Nachfolger sicher
❌ Nachteil:
  • Bindend zu Lebzeiten
  • Keine Flexibilität mehr

KRITISCH: Abstimmung Testament & Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht!

Wenn Ihr Testament eine Person zum Erben des Unternehmens bestimmt, aber der Gesellschaftsvertrag diese Person NICHT als Nachfolger zulässt, geht der Gesellschaftsvertrag vor! Die Person erbt dann nur einen Abfindungsanspruch – nicht das Unternehmen.

Beispiel: Wenn Testament und Gesellschaftsvertrag nicht passen

Situation:
  • Unternehmer hat 2 Kinder: Sohn (40, Ingenieur, im Betrieb tätig) + Tochter (35, Ärztin)
  • Testament: Beide Kinder je 50% Erben
  • Gesellschaftsvertrag (OHG): Nur Abkömmlinge MIT kaufmännischer Ausbildung können Gesellschafter werden
Problem:
  • Tochter erfüllt gesellschaftsvertragliche Voraussetzung NICHT
  • Sie wird KEINE Gesellschafterin
  • Sie erhält nur Abfindung (oft zu Buchwert = niedriger!)
  • Tochter fordert Pflichtteil → Liquiditätskrise!

Pflichtteil vs. Unternehmenserhalt

Das Liquiditätsproblem

Weichende Erben (die nicht das Unternehmen erben) haben Pflichtteilsansprüche. Diese müssen in Geld ausgezahlt werden – oft innerhalb kurzer Fristen. Das kann das Unternehmen in existenzielle Liquiditätsnot bringen!

❌ Die Gefahr:
  • Unternehmen wird mit 5 Mio€ bewertet
  • Kind 1 erbt Firma (5 Mio€)
  • Kind 2 fordert Pflichtteil: 1,25 Mio€ in bar!
  • Firma hat keine Liquidität → Verkauf oder Insolvenz
✅ Lösungen:
  • Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten (gegen Abfindung)
  • Vermächtnisse statt Erbeinsetzung (kein Pflichtteil!)
  • Quotennießbrauch für weichende Erben (Gewinnbeteiligung)
  • Stundungsvereinbarungen (Zahlung über Jahre verteilt)
  • Risikolebensversicherung zur Finanzierung

Steueroptimierung bei Betriebsvermögen

Regelung Voraussetzungen & Vorteil
Verschonungsabschlag 85% Voraussetzung: Betrieb wird 5 Jahre fortgeführt, Lohnsumme mindestens 400% (bei <20 Mitarbeitern keine Prüfung)
Vorteil: 85% des Betriebsvermögens bleiben steuerfrei
Beispiel: 5 Mio€ Betrieb → nur 750.000€ steuerpflichtig → ca. 28.500€ Steuer (statt 950.000€!)
Verschonungsabschlag 100% Voraussetzung: Betrieb wird 7 Jahre fortgeführt, Lohnsumme mindestens 700%
Vorteil: Komplette Steuerbefreiung!
Achtung: Bei Verstoß gegen Auflagen: Nachversteuerung + Zinsen!
Abschmelzmodell Anwendung: Bei Betriebsvermögen über 26 Mio€
Funktion: Verschonung wird schrittweise reduziert (ab 26 Mio€ um 1% pro 750.000€)
Folge: Ab 90 Mio€ keine Verschonung mehr
Verwaltungsvermögen wird NICHT begünstigt!

Verwaltungsvermögen (z.B. vermietete Immobilien, Wertpapiere über 50% des Betriebsvermögens, Kunstsammlungen) wird voll besteuert – keine Verschonung! Bei mehr als 90% Verwaltungsvermögen: Komplette Steuerbefreiung fällt weg!

Checkliste: Unternehmensnachfolge planen

  • Gesellschaftsvertrag prüfen
    Gibt es Nachfolgeklauseln? Welche Art? Passen sie zu Ihren Wünschen?
  • Nachfolger bestimmen
    Wer soll das Unternehmen führen? Ist die Person geeignet und willens?
  • Weichende Erben absichern
    Pflichtteilsverzicht verhandeln oder alternative Vermögenswerte zuweisen
  • Betriebsaufspaltung vermeiden
    Sonderbetriebsvermögen (z.B. Immobilien) muss zum Nachfolger!
  • Steuerliche Verschonung sichern
    5-/7-Jahres-Fristen und Lohnsummenregelung beachten
  • Testament & Gesellschaftsvertrag abstimmen
    Beide Dokumente müssen perfekt zusammenpassen!
DVAG-Beratung für Unternehmer

Als DVAG-Vermögensberater unterstützen wir Unternehmer bei der strategischen Nachfolgeplanung:

  • Risikoanalyse: Wo drohen Liquiditätsprobleme?
  • Versicherungslösungen: Risikolebensversicherung zur Pflichtteil-Finanzierung
  • Steueroptimierung: Verschonungsregeln optimal nutzen
  • Notfallplanung: Was passiert bei plötzlichem Tod?
  • Netzwerk: Vermittlung zu Fachanwälten für Gesellschafts- & Erbrecht

Jetzt Beratungstermin für Ihre Unternehmensnachfolge vereinbaren!

Internationale Erbfälle: Vermögen im Ausland

125 Milliarden Euro jährlich im EU-Ausland vererbt

Nach Angaben der EU-Kommission betreffen etwa 580.000 Erbfälle pro Jahr Vermögen in mehreren EU-Ländern mit einem Gesamtwert von 125 Milliarden Euro. Deutsche mit Ferienimmobilien in Spanien, Rentner in italienischen Pflegeheimen oder Schweizer Bankkonten – internationale Erbfälle nehmen rasant zu!

Wann liegt ein internationaler Erbfall vor?

  • Auslandswohnsitz: Sie leben dauerhaft im Ausland
  • Auslandsvermögen: Immobilie, Bankkonto, Aktien im Ausland
  • Ausländische Erben: Erben leben im Ausland
  • Verschiedene Staatsangehörigkeiten: Sie oder Erben haben mehrere Pässe

Die Probleme ohne Regelung

  • Unklares Recht: Welches Land ist zuständig?
  • Berliner Testament ungültig: In vielen Ländern nicht anerkannt!
  • Doppelbesteuerung: Mehrere Länder fordern Steuern
  • Jahrelange Verfahren: Erben warten endlos
  • Hohe Kosten: Mehrere Anwälte, Übersetzer, Apostillen

EU-Erbrechtsverordnung seit 17. August 2015

Die große Änderung: Aufenthaltsort statt Staatsangehörigkeit

❌ FRÜHER (bis 16.08.2015):

Staatsangehörigkeitsprinzip
Deutsche wurden IMMER nach deutschem Erbrecht beerbt – egal wo sie lebten oder Vermögen hatten.

Beispiel: Deutscher Rentner in Spanien → deutsches Erbrecht

✅ HEUTE (ab 17.08.2015):

Aufenthaltsprinzip (Art. 21 EU-ErbVO)
Es gilt das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Beispiel: Deutscher Rentner in Spanien → spanisches Erbrecht!

Die EU-ErbVO gilt in 25 EU-Ländern

Anwendbar in: Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Niederlande, Belgien, Portugal, Griechenland, Polen, Schweden, und 14 weiteren EU-Staaten

NICHT anwendbar in: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich (Brexit)

Gewöhnlicher Aufenthalt: Was bedeutet das?

Kriterium Erklärung
Definition Dort, wo jemand sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er nicht nur vorübergehend verweilt
Schwerpunkt Wo liegen die sozialen Kontakte (Familie, Freunde, Vereine)?
Wo ist der berufliche Mittelpunkt?
Zeitliche Grenze Mehr als 6 Monate zusammenhängender Aufenthalt = gewöhnlicher Aufenthalt (Vermutung)
Beispiel 1 Deutscher Rentner lebt seit 3 Jahren dauerhaft auf Mallorca, hat dort Freunde und geht zur deutschen Kirche → Gewöhnlicher Aufenthalt: Spanien
Beispiel 2 Deutscher verbringt jeden Sommer 2 Monate im Ferienhaus in Frankreich, Rest des Jahres in Deutschland → Gewöhnlicher Aufenthalt: Deutschland

Rechtswahl: Sie können Ihr Heimatrecht wählen!

⭐ Die Lösung: Rechtswahl im Testament (Art. 22 EU-ErbVO)

Sie können durch eine Rechtswahlklausel im Testament festlegen, dass auf Ihren Nachlass das Erbrecht Ihres Heimatlandes angewendet wird – auch wenn Sie im Ausland leben!

Voraussetzungen:
  • Nur Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben
  • Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Freie Wahl zwischen allen
  • Muss in Testament oder Erbvertrag erklärt werden
  • Ausdrückliche Rechtswahl empfohlen!
Muster-Formulierung:

"Ich wähle hiermit für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das deutsche Recht. Diese Rechtswahl erfolgt gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EU-Erbrechtsverordnung)."

✅ Gilt für den GESAMTEN Nachlass (Prinzip der Nachlasseinheit)
✅ Auch für Immobilien im EU-Ausland!

Praxis-Beispiel: Spanien-Immobilie

Fall: Deutsches Ehepaar mit Ferienhaus auf Mallorca

Situation:
  • Ehepaar lebt in Deutschland
  • Hat Ferienhaus im Wert von 800.000€ auf Mallorca
  • Testament: Berliner Testament (gegenseitige Erbeinsetzung)
  • Keine Rechtswahl getroffen
✅ Ergebnis MIT Rechtswahl:
  • Deutsches Erbrecht gilt für alles (auch Mallorca-Immobilie)
  • Berliner Testament ist wirksam
  • Ehepartner erbt alles
  • Kinder nach 2. Todesfall
❌ Problem OHNE Rechtswahl:

Spanien erkennt Berliner Testament NICHT an! Nach spanischem Recht erben Ehepartner nur Nießbrauch (Nutzungsrecht), die Kinder erben das Eigentum sofort. Der überlebende Ehepartner kann das Haus nicht verkaufen!

Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)

Was ist das ENZ?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein einheitliches Dokument, das in allen EU-Ländern (außer DK, IE, UK) anerkannt wird. Es entspricht dem deutschen Erbschein.

Inhalt:
  • Wer sind die Erben?
  • Wie hoch sind ihre Erbquoten?
  • Gibt es Testamentsvollstrecker?
  • Welches Erbrecht gilt?

Vorteile des ENZ

  • EU-weit gültig – keine Übersetzung nötig
  • Schneller als nationale Erbscheine
  • Direkter Zugriff auf Bankkonten im EU-Ausland
  • Grundbuchänderungen in allen EU-Ländern
  • 6 Monate gültig (Verlängerung möglich)

Beantragung: Bei Nachlassgericht des letzten Aufenthaltsortes oder in Deutschland

Doppelbesteuerung vermeiden

Problem: Wenige Doppelbesteuerungsabkommen!

Deutschland hat nur mit 5 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Erbschaftssteuer: USA, Schweiz, Schweden, Dänemark, Frankreich. Bei allen anderen Ländern droht Doppelbesteuerung!

Land DBA vorhanden? Lösung bei Doppelbesteuerung
Frankreich ✅ Ja DBA regelt, welches Land besteuern darf
Schweiz ✅ Ja DBA regelt, welches Land besteuern darf
Spanien ❌ Nein Anrechnungsmethode: Spanische Steuer wird auf deutsche angerechnet (teilweise)
Italien ❌ Nein Anrechnungsmethode (§21 ErbStG)
Österreich ✅ De facto Österreich hat keine Erbschaftssteuer mehr (seit 2008)

Checkliste: Internationalen Nachlass regeln

  • Gewöhnlichen Aufenthalt bestimmen
    Wo ist Ihr Lebensmittelpunkt? Bei Ausland: Rechtswahl treffen!
  • Rechtswahl im Testament
    "Ich wähle deutsches Recht gemäß Art. 22 EU-ErbVO"
  • Auslandsvermögen dokumentieren
    Liste aller Immobilien, Konten, Depots im Ausland
  • Steuerliche Folgen prüfen
    DBA vorhanden? Anrechnungsmethode verstehen
  • Berliner Testament überprüfen
    Wird es im Ausland anerkannt? Ggf. anpassen!
  • Erben informieren
    Wo liegen welche Vermögenswerte? ENZ beantragen lassen
DVAG-Beratung für internationale Vermögen

Als DVAG-Vermögensberater unterstützen wir Sie bei grenzüberschreitenden Nachlässen:

  • Analyse: Welche Länder sind betroffen?
  • Rechtswahl: Optimal formulieren im Testament
  • Steuerplanung: Doppelbesteuerung minimieren
  • Absicherung: Risikolebensversicherung für Steuerlasten
  • Netzwerk: Kontakte zu Fachanwälten für int. Erbrecht

Jetzt Beratungstermin für Ihren internationalen Nachlass vereinbaren!

Ganzheitliche Vermögensberatung mit Testament & Vorsorge

Als Vermögensberater bei der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) unterstützen wir Sie nicht nur bei Versicherungen und Geldanlagen – sondern auch bei der rechtlichen Absicherung Ihres Vermögens. Testament und Vorsorgevollmacht sind wichtige Bausteine einer ganzheitlichen Finanzplanung.

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation und entwickeln passgenaue Lösungen

Ganzheitliche Planung

Vermögensaufbau, Absicherung und Nachlass – alles aus einer Hand

Expertise & Vertrauen

Seit 1975 vertrauen Millionen Kunden auf die DVAG-Beratungsqualität

Notar-Empfehlung

Wir vermitteln Sie an erfahrene Notare und begleiten den gesamten Prozess